Aufgrund der Corona-Maßnahmen gilt ab Mittwoch, 8. Dezember in den Kundencentern der Stadtwerke Augsburg (swa) die 3G-Regel. Damit gilt die gleiche Regelung wie für die Nutzung von Bussen und Straßenbahnen. Entsprechend erhalten Zutritt zu den swa-Kundencentern am Königsplatz und am Hohen Weg nur Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind und dies nachweisen können. Bei den Tests gelten negative Nachweise von Schnelltests, die nicht älter als 24 Stunden sind, oder PCR Tests, die maximal 48 Stunden alt sein dürfen. Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sind ausgenommen.
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