„Die neuerlichen Pläne der Ministerpräsidentenkonferenz, im nicht privilegierten Einzelhandel flächendeckend die 2G-Regelung einzuführen, sind ein weiterer Schlag ins Gesicht für alle Händlerinnen und Händler, die in den letzten 20 Monaten bereits zahlreiche Sonderopfer für unsere Gesellschaft gebracht haben. Der Handel ist, das bestätigen sowohl das Robert-KochInstitut als auch die kürzlich veröffentlichte Auswertung der Warnmeldungen der Lucca-App – hier stammen lediglich ein Prozent der Warnmeldungen aus dem Einzelhandel – kein Treiber der Pandemie“, sagte Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands BadenWürttemberg (HBW).
Erschwerend kommt die Idee von Scholz und den SPD-regierten Ländern hinzu, die Impfungen nur sechs Monate als Schutz anerkennen wollen. Eine solche indirekte Booster-Impfpflicht durch die Hintertür ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die sich bereits zwei Mal impfen haben lassen und darauf vertrauen, dass sie damit ein Jahr lang weniger Einschränkungen im Alltag haben. Eine solche indirekte Impfpflicht verschiebt Verantwortung und Lasten auf Dritte. Für den Einzelhandel, der jetzt bereits seit 20 Monaten Sonderopfer erbringen muss, bedeutet das, dass dadurch noch einmal ein beträchtlicher Anteil der Kundinnen und Kunden im Einzelhandel vom Einkauf im stationären Ladengeschäft ausgeschlossen wird. Bereits unter der 3G-Regel verzeichnet der Einzelhandel ein Minus von circa 30 %, bei Anwendung der 2G-Regel registrierte der Handel in den letzten Tagen ein Minus von 50 %. Ein solcher Rückgang kommt einem Lockdown schon sehr nahe.
„Viele Personen können sich erst seit Kurzem die Booster-Impfung verabreichen lassen. Momentan ist es aber noch sehr schwer, an einen Impftermin zu kommen. Hausärzte sind voll ausgelastet, viele Impfangebote ohne Terminvereinbarung überlaufen, so dass Impfwillige wieder heimgeschickt werden müssen. Hier würden also doppelt geimpfte Personen, die sich auch Boostern lassen wollen, vom Einkauf im stationären Einzelhandel ausgeschlossen werden, wodurch den ohnehin schon angeschlagenen Händlerinnen und Händlern weitere Kunden wegfallen würden. Diese Regelung muss dringend solange aufgeschoben werden, bis jedem Impfwilligen ein Impfangebot gemacht werden kann.
Alles andere wäre ein Skandal und würde erneut zulasten des Einzelhandels gehen. Sollten die Pläne verwirklicht werden, kann der betroffene Handel mit diesen Schäden, das muss ausdrücklich klar sein, nicht mehr allein gelassen werden. Dieses erneute Sonderopfer schreit nach einem Sonderausgleich.“, ergänzte Hagmann.
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