Unser Mandant verletzte sich im Jahr 2017 bei der Gartenarbeit. Hierbei erlitt er eine Supraspinatussehnen-Ruptur. Unser Mandant stellte daraufhin einen Antrag auf Leistungen bei der Unfallversicherung. Nachdem die HUK Coburg Versicherung unseren Mandanten in der Folge gutachterlich untersuchen ließ, lehnte sie eine Zahlung schließlich ab und begründete dies mit einer fehlenden Kausalität, da nach Ansicht der Versicherung der Unfall nicht ursächlich für die Verletzung sei.
Der Betroffene bat daraufhin den Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., um Unterstützung, der nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis gelangte, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft sein dürfte. Da die HUK Coburg außergerichtlich eine Zahlung verweigerte, wurde schließlich Klage beim Landgericht Landshut eingereicht. Das Gericht ließ den Kläger daraufhin gutachterlich untersuchen. Der Sachverständige bestätigte sowohl Invalidität als auch Unfallkausalität und stellte eine Invaliditätshöhe fest, die zwei Drittel der eingeklagten Forderung entsprach. „Unerfreulich war, dass die HUK Coburg weiterhin eine gütliche Einigung ablehnte,“ so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.. „Die im Ergebnis völlig erfolglosen Versuche der HUK Coburg, das Gutachten anzugreifen, dauerte weitere 2 Jahre und verursachte erhebliche Kosten, die nun zu zwei Dritteln von der HUK Coburg getragen werden müssen. Die Sinnhaftigkeit dieser Vorgehensweise erschloss sich weder uns noch dem Gericht.“
Die auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft konnte somit erneut trotz erheblicher Verzögerungstaktiken der Versicherung am Ende einen Großteil der Ansprüche für den Mandanten erfolgreich durchsetzen.
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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