Dass der hessische Sozialminister die tägliche Testpflicht für geimpfte und genesene Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen zurückgenommen hat, begrüßt der hessische Ärztekammerpräsident Dr. med. Edgar Pinkowski ausdrücklich.
Die erst kürzlich in das Infektionsschutzgesetz aufgenommene Regelung (§ 28 b Abs. 2 IfSG), nach der auch geimpfte und genesene Mitarbeitende von Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen sich täglich testen und diese Testergebnisse auch noch an die Gesundheitsämter übermitteln sollten, hätte die Arbeit in Praxen und Kliniken unnötigerweise erschwert, betont Pinkowski.
„Aus organisatorischer Sicht wäre die Neuregelung in dem auf Hochtouren laufenden Praxisbetrieb kaum umsetzbar gewesen und hätte das Ziel der Erhöhung der Impfquote massiv gefährdet“, so der Präsident der Landesärztekammer weiter. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration sende ein wichtiges Signal: „Mitten in der vierten Corona-Welle muss es darum gehen, die am Limit arbeitenden Mitarbeitenden in Gesundheitseinrichtungen und in Arztpraxen zu entlasten, statt ihnen medizinisch unsinnige Bürokratie-Schikane aufzubürden.“ Nicht zuletzt würden diese Tests an anderen Stellen, wo sie wirklich gebraucht werden, fehlen. Stellenweise sind Schnelltests nämlich schon gar nicht mehr erhältlich.
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