"Die Corona-Pandemie zeigt uns, wie wichtig digitale Kommunikationswege sind, um mit unseren Partnern in gutem Kontakt zu bleiben. Zugleich ist ihr Bedarf an fachlichen Schulungen gestiegen. Mit unseren digitalen Seminarangeboten befähigen und begleiten wir Arzt- und Physiotherapiepraxen bei der Nutzung von digitalen Anwendungen und Angeboten im Praxisalltag. Dabei lernen wir auch die Bedürfnisse und insbesondere Problemstellungen unserer Partner besser zu verstehen, um dann gemeinsam an Lösungen zu arbeiten“, sagt Carmen Endmann, Leiterin des Geschäftsbereichs Beratungsservice Versorgung bei der AOK PLUS.
Informationen zu eRezept und elektronischem Therapiebericht
Drei Online-Seminare mit insgesamt über 700 Teilnehmern hat die AOK PLUS bereits durchgeführt. Bei Ärzten und medizinischem Praxispersonal standen Themen wie die elektronische Patientenakte (ePA), das elektronische Rezept und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) im Mittelpunkt. Physiotherapeuten und angehende Fachkräfte wurden unter anderem zum elektronischen Therapiebericht, zur elektronischen Heilmittelverordnung und zu Gesundheitskursen der AOK PLUS informiert und geschult. Über den Chat war es den Teilnehmern möglich, weitere Fragen an Experten der Gesundheitskasse zu stellen.
Anja Hampl, Medizinisch-technische Assistentin in einer internistischen Praxis in Dresden, würde erneut auf ein entsprechendes digitales Angebot zurückgreifen: "Für das Praxispersonal ist diese Form der Schulung zeitsparend. Die Teilnahme an dem Online-Seminar war einfach; die Technik funktionierte einwandfrei und die Übertragung lief stabil. Die vorgestellten Inhalte waren sehr informativ.“
Aufgrund einer Weiterempfehlungsquote von 94% und den Rückmeldungen der Teilnehmer plant die AOK PLUS in 2022 Online-Seminare mit weiterführenden Inhalten zu veranstalten.
Hintergrund
Seit 1. Januar 2021 haben Versicherte einen Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA). Ärzte mussten bis zum 1. Juli 2021 mit den für die Nutzung der ePA erforderlichen Komponenten ausgestattet bzw. diese verbindlich bestellt haben. Die Nutzung und Befüllung der ePA in den Arztpraxen sollte seitdem begonnen worden sein.
Die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) kann durch den ausstellenden Arzt seit dem 1. Oktober 2021 digital an die zuständige Krankenkasse gesendet werden. Ab Januar 2022 wird die Ausstellung von elektronischen Rezepten für apothekenpflichtige Arzneimittel verpflichtend.
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