Allgemeinverfügung der Region Hannover über die Einführung von Zutrittsbeschränkungen („2 G“) ist veröffentlicht

Die Region Hannover hat jetzt die „Allgemeinverfügung der Region Hannover über die Einführung von Zutrittsbeschränkungen („2 G“) für Einrichtungen, Betriebe und Veranstaltungen zur gebietsbezogenen Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus „SARS-CoV-2“ im Regionsgebiet, Az. 53.80 – 07/2021“ online unter www.bekanntmachungen.region-hannover.de veröffentlicht.

Der direkte Link: https://bekanntmachungen.region-hannover.de/Allgemeinverf%C3%BCgungen-zu-Corona/10.11.2021-Allgemeinverf%C3%BCgung-der-Region-Hannover-%C3%BCber-die-Einf%C3%BChrung-von-Zutrittsbeschr%C3%A4nkungen-%E2%80%9E2-G%E2%80%9C

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Region Hannover
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: +49 (511) 616-0
Telefax: +49 (511) 61622499
http://www.hannover.de

Ansprechpartner:
Christina Kreutz
Kommunikation
Telefon: +49 (511) 61622-488
Fax: +49 (511) 61622495
E-Mail: christina.kreutz@region-hannover.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel