Anbieter im Online-Bereich können ihre Inhalte selbst einschätzen, ob diese für Kinder bzw. Jugendliche einer bestimmten Altersstufe entwicklungsbeeinträchtigend sind. Der Anbieter Netflix weist die Serie in seinem Streamingangebot mit der Altersbewertung „16“ aus. Dabei handelt es sich nicht um eine Altersfreigabe der FSK. Anfragen zur Altersbewertung können an die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM) oder den Anbieter Netflix selbst gerichtet werden.
Im Zentrum der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) stehen freiwillige Altersfreigabeprüfungen von filmischen Inhalten, die in Deutschland für die öffentliche Vorführung und Verbreitung auf anderen Vertriebswegen vorgesehen sind. Auf der Basis des Jugendschutzgesetzes und der FSK-Grundsätze wird in transparenten und unabhängigen Prüfverfahren über die Freigabe für fünf Altersklassen entschieden. Die FSK-Alterskennzeichen ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren machen die Arbeit der FSK einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Die Prüfung geschieht auf Antrag. Eine gesetzliche Vorlagepflicht besteht nicht. Die FSK engagiert sich auch im Online-Bereich und bietet für den Jugendschutz im Internet ein umfangreiches Angebot von Informations- und Serviceleistungen. Sie ist als FSK.online eine anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle für Webangebote auf Basis des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages der Länder.
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