Bis Juli 2021 war Online-Glücksspiel in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. „Mit ihrem Angebot des Online-Glücksspiels hat die Beklagte gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Dass sie überwiegend Sportwetten im Internet anbietet, macht die Sache nicht besser. Denn auch dafür verfügte die Beklagte nicht über die erforderliche Ausnahmegenehmigung, wie das Landgericht Gießen klarstellte“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Sein Mandant hatte über die deutschsprachige Webseite der Anbieterin am Online-Glücksspiel teilgenommen und im Lauf der Zeit mehr als 26.000 Euro verloren. Er verlangte nun sein Geld zurück. Mit Erfolg. Die Beklagte habe mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Damit habe sie die Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund erlangt und müsse dem Kläger seine Verluste erstatten, so das LG Gießen. Das Gericht machte zudem deutlich, dass das deutsche Verbot des Online-Glücksspiels im Einklang mit europäischem Recht stehe. Auch durch eine etwaige Duldung werde das Verbot nicht außer Kraft gesetzt.
Das Verbot von Online-Glücksspiel in Deutschland wurde zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Die Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend. Bis dahin war das Glücksspiel im Internet bis auf wenige Ausnahmen verboten. „Spieler können daher ihre Verluste zurückfordern“, so Rechtanwalt Cocron.
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