Mehr als 5200 Beratungen aufgrund eines vermuteten Behandlungsfehlers führt ein spezialisiertes Team der AOK Niedersachsen jährlich durch. In bis zu 600 Fällen wird nach der individuellen Beratung ein Gutachten in Auftrag gegeben, um den Verdacht zu klären. Die Gutachter können in rund 30 Prozent dieser Fälle eine fehlerhafte Behandlung nachweisen. Mit einem Gutachten, das eine fehlerhafte Behandlung bestätigt, sind dann weitere Schritte möglich. Beispielsweise kann der Versicherte auf dieser Basis Schadenersatz vom Verursacher des Behandlungsfehlers fordern. Für Betroffene ist es derzeit noch sehr schwierig, einen Zusammenhang zwischen dem ihnen entstandenen Schaden und einem Behandlungsfehler juristisch nachzuweisen. Viele Patientinnen und Patienten schrecken deshalb davor zurück, ihre Ansprüche geltend zu machen oder gar vor Gericht einzuklagen.
Die AOK-Gemeinschaft legte gerade ein Positionspapier zur Stärkung der Patientenrechte vor, in dem sie konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Situation macht und ihre Forderungen zur Bundestagswahl 2021 präzisiert. Die neue Bundesregierung sollte nach der Wahl das Patientenrechtegesetz von 2013 im Sinne der Patientinnen und Patienten weiterentwickeln, so die Forderung.
„Auch in Niedersachsen haben Betroffene mit vielfältigen Problemen zu kämpfen, wenn es um ihre Patientenrechte geht. Daher sind neben einer Beschleunigung der
Verfahren bei vermuteten Behandlungs- und Pflegefehlern vor allem auch Nachbesserungen zur leichteren Beweisführung notwendig“, so Dr. Jürgen Peter, Vorstandsvorsitzender der AOK Niedersachsen.
Neben einer leichteren Beweisführung für Patienten bei vermuteten Behandlungsfehlern und Arzneimittelschäden sieht das Positionspapier höhere Anforderungen an ärztliche Informationspflichten, eine beschleunigte Schadensregulierung sowie eine bessere Unterstützung bei Schäden durch fehlerhafte Medizinprodukte wie Hüftprothesen oder künstliche Kniegelenke vor. Weitere Forderungen betreffen unter anderem Sanktionen für Leistungserbringer, die den Patientinnen und Patienten die Einsicht in ihre Behandlungsakte grundlos verweigern. Auch das Einsichtsrecht der Krankenkassen in die Behandlungsunterlagen Verstorbener im Zuge der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen muss klar geregelt werden. Außerdem sollen Ärztinnen und Ärzte verpflichtet werden, ihre Patienten über den individuellen Nutzen von Selbstzahlerleistungen, sogenannten „Individuellen Gesundheitsleistungen“ (IGeL), aufzuklären.
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) werden Vertragsärzte und -psychotherapeuten verpflichtet, sich gegen die aus ihrer Berufsausübung ergebenen Haftpflichtgefahren abzusichern. „Aber auch Pflegekräfte oder Berufsgruppen wie Osteopathen müssen bei Fehlern entsprechend versichert sein“, sagt Dr. Jürgen Peter und betont: „Zudem sollen die mit dem GVWG festgelegten Mindest-Versicherungssummen erhöht werden, um schwere Schädigungen der Patientinnen und Patienten zumindest finanziell abzusichern.“
Aus Fehlern lernen zum Nutzen der Patientinnen und Patienten
Insgesamt sollen Behandlungs- und Pflegefehler sowie kritische Ereignisse noch stärker als bisher als Quelle von Lernprozessen genutzt werden. Dazu fordert die AOK-Gemeinschaft einen optimierten Zugang zu Verdachts- und Schadensfällen und eine offene Fehlerkultur in allen Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Das Positionspapier steht zum Download bereit unter: www.aok.de/nds/positionspapier_patientenrechte
Die Spezialisten der AOK sind unter der kostenlosen Rufnummer 0800-2656517 zu erreichen oder über das Kontaktformular auf der Internetseite der AOK: www.aok.de/nds/patientenrechte
Die AOK ist die größte Krankenversicherung in Niedersachsen (Marktanteil 38 Prozent). Über 2,9 Millionen Versicherte können sich auf den Schutz einer starken Gemeinschaft verlassen. Zwischen Nordsee und Harz ist die Gesundheitskasse an 121 Standorten vertreten. Die AOK beschäftigt landesweit rund 6800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Haushaltsetat beträgt in der Kranken- und Pflegeversicherung 14 Milliarden Euro.
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