Doch was auf Bundesebene zurzeit vorbildlich ist, lässt in den 16 Ländern, die wegen ihrer Kulturhoheit für Denkmalschutz und Denkmalpflege verantwortlich sind, zu wünschen übrig. Zum einen fehlt es in 13 der 16 Landesregierungen an der Bereitschaft, ebenfalls ausreichende Denkmalförderetats bereitzustellen, um dringende Erhaltungsmaßnahmen an Jahrhunderte alten Baudenkmälern zu bezuschussen. Baden-Württemberg, Bayern und Berlin haben durchschnittlich bis zu sieben Mal mehr Fördergeld je Baudenkmal in ihren Denkmaltöpfen, als einige norddeutsche Landeshaushalte.
Zum anderen verhindern Denkmalbehörden zu oft die Umnutzung denkmalgeschützter Gebäude im ländlichen Raum. Dabei handelt es sich meist um ehemals landwirtschaftlich genutzte, heute leerstehende Gebäude, wie Scheunen, Rinder- und Pferdeställe. Diese haben in vielen Fällen nicht den Status eines Einzeldenkmals, sondern stehen mit anderen erhaltenswerten Gebäuden unter Ensembleschutz. Durch eine zu enge Auslegung der Denkmalschutzgesetze durch die Denkmalbehörden werden geplante Umnutzungen verhindert. Doch Leerstand führt langfristig zum Verfall solcher zumeist landschaftsprägenden Bauten. Und eine beantragte zusätzliche Tür in einer denkmalgeschützten Fassade führt noch nicht zu einer Verringerung des Denkmalwertes. Die Aktionsgemeinschaft privates Denkmaleigentum appelliert deshalb an alle Denkmalbehörden, Umnutzungen zu ermöglichen und dadurch notleidende Baudenkmäler zu retten.
Die von der Deutschen Burgenvereinigung und den Familienbetrieben Land und Forst gegründete Aktionsgemeinschaft privates Denkmaleigentum vertritt die Interessen von mehr als 1.200 privaten Denkmaleigentümern gegenüber Bund und Ländern in Fragen des Denkmalrechts.
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