„Das Terminservice- und Versorgungsgesetz ist nicht zukunftsweisend“

„Mit dem vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) wird massiv in die vertragsärztliche Arbeit eingegriffen. Dabei bleibt jedoch die Frage, wie die gesundheitliche Versorgung in Deutschland auf Dauer gesichert werden kann, völlig unbeantwortet“, kritisierte Ärztekammerpräsident Dr. med. Edgar Pinkowski auf der Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen.

Gesetzlich Versicherte sollen schneller und leichter einen Arzttermin erhalten: Um dieses Ziel zu erreichen, will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die vor knapp drei Jahren eingerichteten Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen weiter ausbauen und rund um die Uhr zur Verfügung stellen. In Akutfällen sollen Patienten sogar während der Sprechstundenzeiten an Praxen und Notfallambulanzen vermittelt werden.  „Wie dieses Vorhaben angesichts des gravierenden Ärztemangels vor allem auf dem Land und hoher Arbeitsbelastung in hausärztlichen und fachärztlichen Praxen erfolgreich umgesetzt werden soll, ist schleierhaft“, so Pinkowski.

Dass außerdem das Mindestangebot von Sprechstunden auf 25 Stunden pro Woche erhöht werden und Augen-, Frauen- und HNO-Ärzte fünf Stunden pro Woche für offene Sprechzeiten ohne Terminvergabe anbieten sollen, bezeichnet der Präsident der Landesärztekammer als populistisches Ansinnen. „Selbstverständlich sollten Patienten schnellstmöglich einen Termin beim Facharzt erhalten“, findet auch Pinkowski. Aber der Weg dorthin müsse anders gestaltet werden, als im TSVG vorgesehen. „Der Politik ist wohl nicht bekannt, dass die vertragsärztlichen Praxen wöchentlich im Schnitt bereits 32 Stunden geöffnet sind. Um mehr Termine anbieten zu können, brauchen wir mehr Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung“, erklärt Pinkowski. „Unrealistische politische Forderungen bewirken das Gegenteil, denn sie halten den ärztlichen Nachwuchs von der Niederlassung ab. Das geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz ist mit seinen Vorhaben somit alles andere als zukunftsweisend.“

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