Selbst bestimmen – rechtzeitig vorsorgen

Die Verbraucherzentralen bieten in der Woche vom 20. bis 24. September 2021 kostenlose Online-Vorträge rund um die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und digitalen Nachlass an. Die Teilnahme ist nach Anmeldung kostenlos. Die Vorträge finden während der gesamten „Woche der Vorsorge“ von Montag bis Freitag jeweils um 10.00 Uhr, 14.00 Uhr und 18 Uhr statt. Alle Termine und Anmeldung auf www.verbraucherzentrale.de/woche-der-vorsorge-2021.    ­ ­ ­Viele Menschen wollen selbst bestimmen, wer Sie im Krankheitsfall vertritt oder wie ihr Lebensende aussehen soll. Allerdings scheuen sie oft den Aufwand, da sie nicht wissen, worauf sie bei der Erstellung der Dokumente achten müssen. „Das Interesse der Menschen, ihre Angelegenheiten zu regeln, ist enorm“, sagt Daniela Hubloher, Medizinerin bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Mit der Woche der Vorsorge wollen wir dazu beitragen, dass möglichst viele Menschen informierte Entscheidungen für ihre persönliche Vorsorge treffen können.“ Die Verbraucherzentralen bieten während der „Woche der Vorsorge“ folgende Online-Vorträge an: ­Patientenverfügung:

Über Ihre Behandlung bestimmen Sie ­­Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.

Sechs Termine zur Auswahl:

  • Montag, 20.09.2021, 18 Uhr
  • Dienstag 21.09.2021, 10 Uhr und 18 Uhr
  • Mittwoch, 22.09.2021, 18 Uhr
  • Donnerstag 23.09.2021, 10 Uhr
  • Freitag 24.09.2021, 14 Uhr

­­­­­­­­­­Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung:
Wer entscheidet, bestimmen Sie ­­Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheit nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.
Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden. In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können.

Fünf Termine zur Auswahl:

  • Montag, 20.09.2021 10 Uhr und 14 Uhr
  • Mittwoch, 22.09.2021, 10 Uhr
  • Donnerstag 23.09.2021, 14 Uhr
  • Freitag, 24.09.2021, 18 Uhr

­­­­­­­­­­Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung:
Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie ­­Immer mehr Menschen wickeln ihre Bankgeschäfte und andere Verträge online ab. Viele wichtige Vertragsdaten oder Informationen sind deshalb nur noch virtuell vorhanden. Bevollmächtigte und Erben haben oft keine Kenntnis von den Online-Accounts und den dazu gehörigen Passwörtern. Zusätzliche Vorsorge- und Nachlassreglungen werden daher immer wichtiger, damit Bevollmächtigte und Erben bei Bedarf schnell handeln können.

Vier Termine zur Auswahl: 

  • Dienstag 21.09.2021, 14 Uhr
  • Mittwoch, 22.09.2021 14 Uhr
  • Donnerstag 23.09.2021, 18 Uhr
  • Freitag 24.09.2021, 10 Uhr
Über Verbraucherzentrale Hessen e. V.

Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.

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