Reisende aus Virusvarianten-Gebieten müssen trotz negativem Test auf eigene Kosten in eine strikte 14-tägige Quarantäne und haben nach Auskunft der ARAG Experten nicht die Möglichkeit einer Freitestung nach fünf Tagen. Geimpfte dürfen die Quarantäne beenden, sobald sie dem Robert Koch-Institut einen Impfnachweis übermittelt haben und dieser vom Institut daraufhin überprüft wurde, ob die Impfung auch Schutz gegen die Virusvariante bietet. Wird ein Varianten-Gebiet während des Urlaubs zu einem Hochrisiko-Gebiet herabgestuft, gelten die entsprechenden Quarantäne-Bedingungen für Hochrisiko-Gebiete.
Die Verlängerung und inhaltliche Anpassung der Regelung zur Einreise-Quarantäne gilt zunächst bis einschließlich 10. September 2021.
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