Wer kann Neustarthilfe Plus bekommen?
Antragsberechtigt sind alle, die hohe Umsatzeinbußen, aber niedrige Fixkosten haben. Dazu gehören Soloselbstständige mit oder ohne Personengesellschaften, Ein-Personen-Kapitalgesellschaften, Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und kurz befristete Beschäftigte oder unständig Beschäftigte. Sie dürfen maximal eine Teilzeitkraft beschäftigen.
Wichtig: Betroffene dürfen keine Überbrückungshilfe III Plus in Anspruch genommen haben oder sie zusätzlich beantragen und müssen vor dem 1. November 2020 selbstständig gewesen sein.
Wieviel Geld gibt es bei Neustarthilfe Plus?
Es gibt einen höheren Vorschuss (Betriebskostenpauschale) von nun bis zu 1.500 Euro pro Monat. Bisher waren es maximal 1.250 Euro. Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften können somit für Juli bis September maximal 4.500 Euro und Kapitalgesellschaften und Genossenschaften maximal 18.000 Euro bekommen.
Die genaue Höhe der Neustarthilfe Plus wird nach Ablauf des Förderzeitraums berechnet. Grundlage ist der tatsächliche Umsatz zwischen Juli und September.
- Betragen die Umsatzeinbußen mindestens 60 Prozent, ist der Vorschuss nicht zur erstatten.
- Andernfalls sind Teile zurückzuerstatten.
- Beträgt der Umsatzeinbruch weniger als zehn Prozent, ist der gesamte Vorschuss zurückzuzahlen.
Wie ist der Antrag zu stellen?
- Natürliche Personen können seit 16. Juli 2021 den Antrag direkt stellen unter https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
- Kapitalgesellschaften und Genossenschaften können erst zu einem späteren Zeitpunkt Anträge stellen. Sie brauchen für den Antrag ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Dringend notwendiger Schritt
Die Corona-Maßnahmen der Regierung schränken viele Soloselbstständige und Kleinstunternehmen nach wie vor erheblich ein. „Die Neustarthilfe plus unterstützt alle diejenigen, die ihre Tätigkeit immer noch nicht oder nicht in vollem Maße ausüben können“, sagt Ecovis-Fördermittelexperte Andreas Steinberger in Dingolfing.
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