“Von der heutigen BGH-Entscheidung profitieren vor allem die Halter von manipulierten Fahrzeugen anderer Hersteller. So gibt es beispielsweise Abgasskandal-Autos von Fiat, die vor weniger als zwei Jahren als Neufahrzeuge verkauft wurden. Die Halter dieser Fahrzeuge haben nun die Gewissheit, dass sie ein mangelfreies Neufahrzeug von ihrem Händler verlangen können”, erklärt Goldenstein und ergänzt:
“Die BGH-Kläger gehen hingegen leer aus. Sie hätten ihre Händler theoretisch bereits Jahre vor dem Bekanntwerden des Abgasskandals über die damit verbundenen Mängel informieren müssen. Das ist natürlich unmöglich. Dass die Verfahren in den Vorinstanzen jeweils unterschiedlich ausgingen, zeigt aber auch, wie unklar die Rechtslage diesbezüglich war.
Wir von Goldenstein Rechtsanwälte haben unseren Mandanten unter anderem deshalb stets empfohlen, ihre Schadensersatzforderungen gegenüber dem verantwortlichen Hersteller und nicht dem jeweiligen Händler geltend zu machen.
Diesbezüglich konnten wir im Mai 2020 am Bundesgerichtshof für Rechtssicherheit sorgen. Damals entschieden die Karlsruher Richter, dass vom Abgasskandal betroffene PKW-Besitzer ihre Fahrzeuge an VW zurückgeben dürfen und im Gegenzug eine Entschädigung erhalten, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert.”
Das sind die Hintergründe der Verfahren
Die BGH-Richter haben sich heute mit insgesamt vier VW-Dieselskandal-Verfahren befasst. Alle Kläger haben in den Jahren 2009 oder 2010 ein Neufahrzeug mit dem VW-Dieselmotor EA 189 gekauft und die Fahrzeuge privat genutzt. 2015 wurde öffentlich, dass dieser Motor illegal manipuliert wurde. Daraufhin verlangten alle Kläger die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs von ihrem Autohändler.
Zwei Kläger waren in der Vorinstanz erfolgreich, zwei Kläger hingegen nicht. Der BGH musste nun abschließend klären, ob die Käufer von manipulierten Neufahrzeugen Anspruch auf ein neues Ersatzfahrzeug haben. Es waren die ersten Abgasskandal-Klagen gegen Autohändler, mit denen sich die BGH-Richter auseinandergesetzt haben.
Diese Rechte haben die Besitzer von manipulierten Fahrzeugen
Wer ein illegal manipuliertes Fahrzeug besitzt, hat grundsätzlich die Möglichkeit, das Auto an den verantwortlichen Hersteller zurückzugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Entschädigung, die sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammensetzt. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Darüber hinaus erhalten die Kläger ab dem Tag der Klage-Einreichung Verzugszinsen, die die Entschädigungssumme erhöhen.
Alternativ besteht auch die Option, das manipulierte Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. In diesem Fall lassen sich etwa 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises in Form von Schadensersatz durchsetzen.
Abgasskandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechtsschutzversichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozesskostenfinanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrenskosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision.
Goldenstein Rechtsanwälte ist die führende deutsche Kanzlei im Abgasskandal. Die Anwälte des Unternehmens vertreten aktuell über 28.500 Mandanten in der Sache und sind unter anderem für das erste klagestattgebende Dieselskandal-Urteil am Bundesgerichtshof (BGH) verantwortlich. Auf www.ra-goldenstein.de können Halter von manipulierten Fahrzeugen kostenfrei prüfen, ob sie Anspruch auf Schadensersatz haben und die Kanzlei mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. Die Kanzlei Goldenstein hat ihren Hauptsitz in Berlin-Schönefeld und beschäftigt derzeit über 100 Mitarbeiter an mehreren Standorten in Europa. Die Kanzlei wird von dem Rechtsanwalt Claus Goldenstein geleitet.
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