Wer durch einen Arbeitsunfall Zähne verliert, die anschließend durch Implantate ersetzt werden müssen, kann auf die gesetzliche Unfallversicherung bauen. Sie muss nach Angaben der ARAG Experten für die Kosten des Zahnersatzes sowie für die zahnärztliche Behandlung aufkommen. Doch in einem konkreten Fall nutzte ein junger Mann die vermeintlich günstige Gelegenheit, sich von der gesetzlichen Unfallversicherung sein komplettes Gebiss verschönern zu lassen. Bei dem Zusammenprall mit einem Hubwagen hatte er zuvor bei der Arbeit beide Vorderzähne verloren. Für die Implantate hatte er sich für eine Zahnfarbe entschieden, die heller war als seine übrigen Zähne. Also ließ er den Zahnarzt sein komplettes Gebiss farblich an die Implantate anpassen und auch gleich die kariösen Genossen im Mund behandeln. Die Rechnung von zusätzlichen knapp 2.500 Euro schickte er ebenfalls an die Unfallversicherung. Doch die verweigerte die Zahlung. Weder die kosmetische Anpassung der übrigen Zähne noch die Karies-Behandlung wollte man übernehmen. Zu Recht, wie die ARAG Experten erklären. Denn Karies und Verfärbungen hatte der Mann auch schon vor seinem Unfall. Die Behandlung war zwar durchaus sinnvoll, aber nicht aufgrund des Arbeitsunfalles erforderlich (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Az.: L 1 U 120/16).
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