bdo verschafft mehr mittelständischen Busunternehmen Zugang zu ermäßigter EEG-Umlage

Dank der Intervention des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) konnte ins Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine wesentliche Verbesserung für die Busbranche eingebracht werden: Mit der jüngst verabschiedeten Gesetzesnovelle sind nun auch Personengesellschaften für die ermäßigte EEG-Umlage antragsberechtigt. Somit können private Busunternehmen in dieser Rechtsform, die E-Busse im Linienverkehr betreiben, von erheblich günstigeren Stromkosten profitieren und pro Bus und Jahr mehrere tausend Euro sparen. Der bdo dankt den Partnern im Bundeswirtschaftsministerium sowie in der Regierungskoalition für die schnelle Umsetzung des entsprechenden bdo-Vorschlags. 

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat zufrieden auf wesentliche Verbesserungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) reagiert. Mit der Ende letzter Woche verabschiedeten Novelle sind nun auch Personengesellschaften für die ermäßigte EEG-Umlage antragsberechtigt. Dies war ursprünglich nicht vorgesehen, was für viele private Busunternehmen bedeutet hätte, dass sie beim Stromeinkauf für ihre E-Bus-Flotte höhere Kosten tragen müssten. Der bdo hat gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium und der Regierungskoalition auf diesen Missstand der Benachteiligung von KMU hingewiesen. Daraufhin wurden im parlamentarischen Verfahren entsprechende wichtige Anpassungen schnell umgesetzt. Die Änderungen sind am 24. Juni vom Bundestag verabschiedet worden. Am 25. Juni hat auch der Bundesrat seine Zustimmung zum geänderten EEG beschlossen. Eine weitere Verbesserung dabei: Ursprünglich sollte die Antragsfrist für eine ermäßigte EEG-Umlage im Jahr 2022 am 30. Juni 2021 enden. Durch die vom bdo vorangetriebene Gesetzesänderung, können Busunternehmen nun ausnahmsweise bis zum 30. September 2021 die ermäßigte EEG-Umlage für 2022 beantragen.

„Mit Blick auf die enormen Kosten der Antriebswende ist der Zugang zu einer ermäßigten EEG-Umlage eine entscheidende Stellschraube, um Elektrobusse wirtschaftlich attraktiver zu machen“, ordnete bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard die Verbesserung ein. „Wir sind sehr froh, dass unsere Argumente für eine kurzfristige Änderung des Gesetzesentwurfes im Sinne des Mittelstands so positiv aufgenommen und umgesetzt wurden. Das Verfahren insgesamt zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, mit Sachverstand und Präzision jedes relevante Gesetzgebungsverfahren eng zu begleiten. Andernfalls drohen dem Mittelstand im Busgewerbe wesentliche finanzielle Einbußen. Wir danken dem Bundeswirtschaftsministerium für die schnelle Umsetzung dieser wichtigen Verbesserung. Dank geht auch an den zuständigen Verkehrsexperten im Deutschen Bundestag, den Chemnitzer SPD-Abgeordneten Detlef Müller, denn durch sein Engagement konnte diese wichtige Änderung auf der Zielgeraden entscheidend vorangetrieben werden. In der nächsten Legislaturperiode wird sich der bdo weiter dafür einsetzen, dass die Energiekosten für alle Elektrobusse – egal, ob im Linien- oder Gelegenheitsverkehr – sinken. Die höheren Anschaffungskosten von Elektrobussen müssen durch niedrigere Betriebskosten ausgeglichen werden, soll die Antriebswende gut gelingen. Hier bleibt noch viel zu tun.“ 

 

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