„Dieses Gesetz wird den pflegepolitischen Herausforderungen nicht gerecht“, diagnostiziert DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. So sei die angekündigte Reform der Pflegeversicherung beispielsweise mit der Deckelung der Eigenanteile mehr Ankündigung als Wirkung für die Bewohner/innen. „Auch die Regelung zur Verbesserung der Gehälter für Pflegende in der Langzeitpflege wird für die große Mehrheit nicht spürbar sein,“ bewertet Bienstein das Gesetz. „Ein wichtiges Ziel der Konzertierten Aktion Pflege war ein flächendeckender Tarifvertrag für die Langzeitpflege. Dieses Ziel wurde ebenso verfehlt wie die vereinbarte schnelle Einführung eines Personalbemessungsverfahrens. Es kommt zwar der gesetzliche Auftrag zur Entwicklung eines Pflegepersonalbemessungsverfahrens im Krankenhaus bis 2025, wir fordern aber die sofortige Einführung der PPR 2.0 als dringend notwendige Zwischenlösung im Krankenhaus. Dies wurde rundweg abgelehnt.“ Der DBfK sieht auch bei der Übertragung heilkundlicher Aufgaben nur einen Teilerfolg: Es bleibe bei – wenn auch verbindlicheren – Modellversuchen und einem Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), etwas mehr Autonomie in der häuslichen Krankenpflege zuzulassen.
Die schnelle Verabschiedung eines halbherzigen Gesetzes, das als Pflegereform angekündigt war, werfe insgesamt kein gutes Licht auf die pflegepolitische Arbeit der Bundesregierung. „Mit der KAP wurde mit viel Engagement und guten Vorsätzen gestartet, aber in der Pandemie haben wir immer wieder erlebt, dass die professionelle Pflege noch immer nicht den politischen Stellenwert hat, den sie braucht“, so Bienstein. „Es gab pandemiebezogen immer wieder Gesten der Wertschätzung, harte Fakten in Form von Gesetzen wären aber mehr wert gewesen. Die kommende Bundesregierung erbt in der Gesundheits- und Pflegepolitik Probleme, die sich durch die Pandemie noch verschärft haben. Wir sind bereit, bei der Lösung zu unterstützen und werden die neue Regierung aufmerksam und tatkräftig begleiten.“
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