Beispielrechnung:
Die diskutierte 50:50-Lösung entzieht 5.000 gasversorgten Wohnungen bei einem CO2-Preis von 30 Euro pro Tonne im Jahr 2022 ca. 160.000 Euro. Mit einem Eigenkapital von 160.000 Euro können aber andernfalls bis zu 800.000 Euro an Investitionen ausgelöst werden.
Bei einer jährlichen Investitionssumme von etwa 2 Mio. Euro für die energetische Modernisierung von 5.000 Wohnungen entzieht das pauschale 50:50-Modell Vermietern 40 Prozent des Eigenkapitals, das sie eigentlich für Investitionen in die energetische Modernisierung brauchen. So kann die Sanierungsrate sicherlich nicht erhöht werden.
Wird die 50:50-Verteilung des CO2-Preises auf die Energieeffizienzklassen E, F, G und H beschränkt, so würde das immer noch einen Eigenkapital-Entzug von 23 Prozent verursachen. Der entscheidende Unterschied hierbei ist aber, dass Unternehmen dann eine Chance haben, den Entzug von Eigenkapital durch energetische Sanierung zu beenden.
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