Mechanische Lüftung soll weitere Öffnungsschritte ermöglichen

Zu den Überlegungen des Berliner Senats, im Rahmen weiterer Öffnungsschritte ab Juni 2021 Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 100 bzw. mehr als 200 Personen zu erlauben, wenn eine geeignete Lüftung vorhanden ist, erklärt Günther Mertz, Geschäftsführer der Repräsentanz der Verbände der Technischen Gebäudeausrüstung Berlin (TGA-Repräsentanz Berlin):

"Die Branche der Technischen Gebäudeausrüstung begrüßt und unterstützt die Überlegungen des Berliner Senats, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen für eine größere Anzahl an Personen zuzulassen, wenn eine ‚maschinelle Lüftung‘ gewährleistet ist. In der TGA-Branche wird von ‚mechanischer Lüftung‘ gesprochen – gemeint ist die Zufuhr von gefilterter und aufbereiteter Außenluft und der Abtransport belasteter Raumluft. Dadurch wird die Virenlast im Raum verringert und das Infektionsrisiko sinkt deutlich. Der Berliner Senat greift mit seinen Überlegungen Empfehlungen und Forderungen der TGA-Branche auf, bei kommenden Öffnungsschritten auch raumlufttechnische Vorkehrungen zu berücksichtigen, mit denen das Infektionsrisiko gering gehalten werden kann.

Die TGA-Branche ermutigt die Berliner Politik, diese Überlegungen in den anstehenden Beschlüssen zur Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung auch umzusetzen: Besonders für die seit Monaten geschlossenen Kultureinrichtungen bietet die mechanische Lüftung die Möglichkeit, auch für eine größere Anzahl an Besuchern wieder zu öffnen. Die Regierungen der anderen Bundesländer fordern wir auf, dem Beispiel Berlins zu folgen."

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