Ohne Barrierefreiheit keine Teilhabe

Gestern hat der Bundestag das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verabschiedet, welches die Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft leider nur halbherzig in Angriff nimmt. Aus Sicht des Sozialverband Deutschland (SoVD) macht das eines sehr deutlich: „Es ist noch immer nicht allen politischen Entscheidungsträgern bewusst, dass gesellschaftliche Teilhabe ohne konsequente Barrierefreiheit nicht möglich ist“, sagt SoVD-Präsident Adolf Bauer.

Eine weitere große Baustelle sieht Bauer im Mangel an barrierefreien Wohnungen in Deutschland. Menschen mit Behinderungen und mobilitätseingeschränkte Personen haben es bei der Wohnungssuche doppelt schwer. Sie stehen vor der Herausforderung, dass sie barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum finden müssen. Barrierefreies Wohnen muss endlich konsequent und flächendeckend umgesetzt werden. Menschen mit Beeinträchtigungen oder Pflegebedarf wollen selbst bestimmen, wo beziehungsweise wie sie leben“, sagt der SoVD-Präsident.

Nach Erhebungen des Mikrozensus befanden sich 2018 nur 10,3 Prozent aller Wohnungen in Gebäuden, die schwellenfrei zugänglich waren und über ausreichend breite Türen und Flure etwa für Rollstühle verfügen. „Besonders alarmierend finden wir aber, dass nur 2,4 Prozent des Wohnungsbestandes die Kriterien einer barrierefreien Wohnung erfüllen. Bis 2035 wird es sogar eine Versorgungslücke von circa 2 Millionen altersgerechten Wohnungen geben“, erläutert SoVD-Präsident Adolf Bauer.

Selbst von den seit 2011 neu gebauten Wohnungen erfüllen nur 18 Prozent die notwendigen Voraussetzungen für Barrierefreiheit. Aus Sicht des SoVD sind zwingend klare und verbindliche Regeln erforderlich. „Barrierefreiheit ist zwar teilweise in Form von DIN-Normen für neu gebaute Wohnungen in den Ländern vorgeschrieben, wird aber unzureichend umgesetzt, überwacht und aktuell zum Teil sogar aufgeweicht. Deshalb fordern wir, dass Barrierefreiheit selbstverständlicher Standard wird“, sagt Bauer. Und er fügt hinzu: „Barrierefreiheit im Neubau macht weniger als ein Prozent der Gesamtkosten aus. Der finanzielle Aspekt kann und darf insofern kein Argument sein“

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