„Die vollständige oder teilweise Befreiung von der EEG-Umlage muss immer an klar definierte Nachhaltigkeits- und Systemdienlichkeitskriterien geknüpft sein. Nur grüner Wasserstoff dient den Klimazielen“, so Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE). Der BEE fordert deshalb, § 64a EEG außer Kraft zu setzen. „Nur durch eine eindeutige Regelung der Kriterien für die Herstellung von grünem Wasserstoff kann eine parallele Privilegierung verhindert werden, die den klimapolitischen Zielen entgegenläuft“, so Peter.
Neben der Abschaffung der Parallelstruktur aus § 64a und § 69b EEG sei das Ausdefinieren eindeutiger, sich an den Klimaschutzzielen und der Systemstabilität orientierender Kriterien für die EEG-Umlagebefreiung nach § 69b dringend geboten. „Wichtig ist, dass die Elektrolyse systemdienlich betrieben wird und der Strom ausschließlich aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen kommt. Die dafür notwendige zusätzliche Stromnachfrage muss bei den Ausbauzielen im EEG Berücksichtigung finden. Es braucht nun Investitionsanreize für die Herstellung von Grünem Wasserstoff, damit sich deutsche Hersteller auf diesem zukunftsträchtigen Markt etablieren können“, so Peter.
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