„Flüchtlingsfamilien gehören zusammen“

Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai fordert die Diakonie in Baden-Württemberg das Grundrecht auf Familieneinheit auch für Flüchtlingsfamilien. Die Einheit der Familie sei verfassungsrechtlich geschützt. Geflüchtete Menschen, denen Schutz in Deutschland zugesprochen wurde, hätten daher das Recht, ihre Ehegatten und minderjährigen Kinder nachzuholen, sofern die Zusammenführung der Familie nur in Deutschland möglich ist.

„In der Praxis wird dieses Grundrecht aber vielfach verletzt“, sagt Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende der Diakonie Württemberg. Tausende Angehörige warteten teilweise über Jahre auf ein Visum zum Familiennachzug. Ursache seien bürokratische Hürden. In den Kirchengemeinden und den diakonischen Beratungsstellen spielten sich oft schlimme Tragödien ab.

Oberkirchenrat Urs Keller, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Bade, fordert deshalb, die Verfahren zu beschleunigen und zu entbürokratisieren. Hier seien das Auswärtige Amt, aber auch die neue Landesregierung gefordert. „Wir hoffen, dass die neue Regierung von Baden-Württemberg die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zügig umsetzt“, so Keller. Dort heißt es: „Die Familie als Ort der Sicherheit und Vertrautheit trägt entscheidend dazu bei, dass Integration gelingt. Wir werden uns deshalb beim Bund dafür einsetzen, die Regelungen zum Familiennachzug für Geflüchtete zu erleichtern.“ Daneben könnten die Ausländerbehörden jetzt schon durch klare Vorgaben in den Landes-Verwaltungsvorschriften erheblich dazu beitragen, die Verfahren zu beschleunigen.

Beide Verbandsvorsitzenden kritisierten die Verfahren beim Familiennachzug als zu kompliziert. Oft würden Dokumente und Nachweise gefordert, die die betroffenen Familien gar nicht oder nur unter großem Aufwand und Gefahren beibringen könnten. Flüchtlingskinder, die ohne ihre Eltern in Deutschland lebten und Schutz bekämen, könnten nur ihre Eltern, nicht aber ihre Geschwister nachholen. In der Praxis bedeute dies, dass die Eltern entscheiden müssten, ob sie ihr Kind in Deutschland oder die Kinder im Herkunftsland alleine lassen oder sich trennen. Ohne das Recht, auch die Geschwister nachholen zu können, könne die Familieneinheit aber nicht hergestellt werden, so Noller und Keller.

Familienzusammenführung sei auch integrationspolitisch wichtig. Wer sich um Angehörige sorge, könne schlechter heimisch werden. Beide Vorstandsvorsitzende fordern deshalb, Visumsverfahren digital abzuwickeln, da wegen der Pandemie Auslandsvertretungen nur noch eingeschränkt arbeiteten.

Die Diakonie in Baden-Württemberg berät und unterstützt geflüchtete Familien über ihre Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen. Damit die Zusammenführung nicht an den Kosten scheitert, unterstützt die Diakonie Deutschland jedes Jahr etwa 1.000 Flüchtlingsfamilien aus einem speziell dafür eingerichteten Fonds. Dies ist jedoch bei weitem nicht bedarfsdeckend und es werden dringend Spenden benötigt.

Mehr Infos zu den gesetzlichen und administrativen Hürden der Familienzusammenführung von Flüchtlingen unter https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/familienzusammenfuehrung

Informationen zum Fonds Familienzusammenführung unter https://hilfe.diakonie.de/spenden-fuer-fluechtlingsfamilien

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