Ziel müsse sein, eine zuverlässige, kontinuierliche, ausreichende und planbare Belieferung der Fach- und Hausarztpraxen mit allen zugelassenen Corona-Impfstoffen zu gewährleisten. Korrekturbedürftig sei die Regelung, dass der Impfstoff bis zur Kapazitätsgrenze an die Impfzentren ausgeliefert werde und lediglich der darüberhinausgehende Rest an die Arztpraxen.
Auch nach über einem Jahr Pandemie und nach mehr als hundert Tagen Impfkampagne habe uns Corona noch fest im Griff. Und viele fragten sich in diesem Frühjahr, wann Reisen endlich wieder möglich seien. Das Thema rief auch die EU-Kommission auf den Plan. Daher wurde ein Vorschlag über eine „Verordnung über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von Impfungen, Tests und der Genesung mit der Zielsetzung der Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie (digitaler grüner Pass)“, herausgegeben.
Es erfüllt Quitterer jedoch mit Sorge, dass bis heute keine konkreten Ausführungen bezüglich der Ausstellung dieses digitalen grünen Passes existieren. Die Ausstellung des digitalen Impfnachweises soll in den Arztpraxen und Impfzentren auf Wunsch der Patienten erfolgen. „Es ist zu befürchten, dass hier etwas auf uns Ärztinnen und Ärzte zurollt, wenn wir mit dem digitalen Impfpass zu ‚Reisedokument-Ausstellern‘ werden.“ Dieser digitale europäische Immunitätsausweis müsse für alle barrierefrei ausgestaltet sein. Seine Einführung dürfe keinesfalls mit zusätzlichem bürokratischen Aufwand für die Fach- und Hausarztpraxen verbunden sein und müsse unabhängig von der ambulanten Versorgung über die Praxissoftware ausgestaltet werden.
Mehr zu „Digitaler grüner Pass? “ lesen Sie im Leitartikel der Mai-Ausgabe 2021 des Bayerischen Ärzteblatts unter www.bayerisches-aerzteblatt.de.
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