„Mitarbeiteraktien sind eine attraktive Möglichkeit für Arbeitnehmer, an den wirtschaftlichen Erfolgen ihrer Unternehmen teilzuhaben und individuell Vermögen aufzubauen. Die Vervierfachung des Freibetrags für Mitarbeiterkapitalprogramme ist ein richtiger Schritt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei zu unterstützen“, betont Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführende Vorständin des Deutschen Aktieninstituts. „Wir freuen uns, dass unser hartnäckiges Engagement für einen angemessenen Freibetrag Früchte getragen hat und Arbeitnehmer und Unternehmen von dieser gesetzlichen Änderung gleichermaßen profitieren.“
Möglichkeit attraktiverer Mitarbeiteraktienprogramme
Mitarbeiteraktien sind neben dem Vermögensaufbau ein wichtiges Instrument der Mitarbeiterbindung. Sie machen Unternehmen als Arbeitgeber attraktiver. Über Rabatte auf den Aktienpreis bieten Unternehmen ihren Mitarbeitern Anreize, an Aktienprogrammen teilzunehmen. Allerdings müssen Arbeitnehmer diesen Rabatt, wenn er den steuerlichen Freibetrag überschreitet, versteuern. „Es ist üblich, dass sich Unternehmen bei ihren Vergünstigungen an dem jeweils geltenden steuerlichen Freibetrag orientieren, um keine Steuerpflicht bei Mitarbeitern auszulösen. Bei den bisher geltenden 360 Euro war die Grenze schnell erreicht. Die Vervierfachung auf 1.440 Euro bietet den Unternehmen nun bei der Gestaltung der Programme viel mehr Spielraum“, erläutert Bortenlänger. „Die Attraktivität der Programme wird weiter steigen. Mehr Arbeitnehmer werden Mitarbeiteraktien erwerben und die Chance auf attraktive Erträge nutzen.“
Weitere Maßnahmen erforderlich
Der erhöhte steuerliche Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Allerdings bedarf es unbedingt weiterer Maßnahmen, damit möglichst viele Arbeitnehmer von den Vorteilen der Mitarbeiteraktien profitieren können. So sind internationale, zumindest aber EU-weite Harmonisierungen notwendig, um eine grenzüberschreitende Beteiligung der Mitarbeiter an ihrem Unternehmen zu erleichtern.
„Steuerpolitische Störfeuer wie eine mögliche Finanztransaktionssteuer auf Aktien oder das Beibehalten des Solidaritätszuschlags auf Kapitalerträge sind für die stärkere Beteiligung der Menschen am wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen kontraproduktiv. Hier muss der Gesetzgeber aufpassen, dass er den positiven Impuls, den er mit der Erhöhung des Freibetrags setzt, nicht gleich wieder durch neue steuerliche Belastungen zunichtemacht“, warnt Bortenlänger.
Weiterführende Informationen
Wie sich der höhere Freibetrag auswirkt, lässt sich anhand des gemeinsam vom Bundesverband für Mitarbeiterbeteiligung – AGP, dem Deutschen Aktieninstitut und der hkp Group entwickelten Rendite-Dreieck Mitarbeiteraktien ermitteln. Hier können die Wertentwicklungen von Beteiligungsprogrammen börsennotierter Unternehmen in Deutschland für die Jahre 1996 bis 2020 berechnet werden.
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