Auch die Landarztgesetz-Durchführungsverordnung zeige Schwachstellen. So ist nicht klar geregelt, welche Folgen der Abbruch des Studiums oder das Überschreiten der Regelstudienzeit in Bezug auf die drohende Vertragsstrafe haben. „Es ist wichtig, dass den Studierenden – etwa durch Auslandssemester oder Doktorarbeit – keine Nachteile entstehen und auch ein Studienabbruch darf keine Vertragsstrafe nach sich ziehen.“, so Jonathan Schmalzridt, Vertreter der Studierenden im Hartmannbund Baden-Württemberg. „Generell widerspricht die festgelegte Vertragsstrafe in Höhe von 250.000 Euro dem Gedanken der Bildungsgerechtigkeit – der Gesetzgeber kann bei diesem Verfahren nicht ausschließen, dass sich gut situierte Studierende über die eingeführte Landarztquote einen Studienplatz erkaufen.“, betont Schmalzridt.
Die Studierenden in der Landarztquote sollten direkt nach Abschluss des Studiums eine strukturierte hausärztliche Weiterbildung mit Rotationen zwischen Krankenhaus und Praxis angeboten bekommen und so die geforderten Weiterbildungsziele auch in der vorgesehenen Zeit erreichen können. "Hier sehen leider Gesetz und die Durchführungsverordnung keine Lösungsansätze vor. Der Gesetzgeber sollte hier rasch ein finanziell abgesichertes Konzept entwickeln.", fordert Rinkel.
„Allgemein gilt es, die Arbeitsbedingungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte nicht nur, aber insbesondere im ländlichen Raum zu verbessern.“, so Dr. Peter Napiwotzky, stellvertretender Vorsitzender des Landesverbandes Baden-Württemberg. „Denn wenn die ländlichen Gebiete ihre neu gewonnen Landärzte nach der 10-jährigen Verpflichtung wieder verlieren, ist niemandem langfristig geholfen.“
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