Tierische Untermieter

Es kommt jedoch vor, dass sich ungebetene Gäste einquartieren. Sollte es zu Ungezieferbefall in der Wohnung kommen, ist der Vermieter zu informieren.

Die Kosten einer Beseitigung solch eines Befalls sind verursacherabhängig und einzelfallabhängig. Bei jeder Beseitigung, insbesondere bei „tierischen Untermietern“ außerhalb der Wohnung ist zu überprüfen, ob es sich um geschützte Arten handelt. So ist es grundsätzlich untersagt, ein Schwalbennest, Hornissennest oder Spechtnest zu zerstören. Bei Zuwiderhandlungen riskiert der Handelnde sogar ein Bußgeld, da dann eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Eine Ausnahme von einer solchen kann vorliegen, wenn die jeweilige Tierart eine gesundheitliche Bedrohung für die Bewohner darstellt.

Insbesondere im Norden, die Heimat der Möwen, ist wichtig, dass nach der Eiablage und während der Brutzeit die Nester nicht angetastet werden dürfen. Sollten Probleme entstehen, wenden Sie sich an Ihren Mieterverein.

Nähere Auskünfte zu allen hiermit zusammenhängenden Fragen erteilen alle schleswig-holsteinischen Mietervereine. Deren Sprechzeiten und Aufnahmebedingungen können bei der Landesgeschäftsstelle des Deutschen Mieterbundes Schleswig-Holstein, Eggerstedtstraße 1, 24103 Kiel, Telefon 0431/97919-0 erfragt werden. Sie sind auch im Internet verfügbar unter www.mieterbund-schleswig-holstein.de

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