„Insbesondere in der Öffnung der Impfungsmöglichkeit für Betriebs- und Hausärzte sehe ich das große Potential eines rasch umzusetzenden Impfschutzes“, schreibt Banse. Zu den Betriebsärzten zählen auch die Arbeitsmediziner, bei denen Feuerwehrangehörige regelmäßig arbeitsmedizinische Untersuchungen etwa für die Atemschutztauglichkeit absolvieren müssen.
DFV-Präsident Banse ist sich der bekannten Herausforderungen bewusst, die das Thema Impfung mit sich bringe. Er formuliert den Bedarf, der seitens der Feuerwehrangehörigen und ihrer Verbände an den Deutschen Feuerwehrverband herangetragen worden ist: „Wir wurden in den letzten Wochen bemerkenswert oft angesprochen oder haben Zuschriften erhalten“, erklärt er.
Aktuell sind Feuerwehrangehörige, die nicht im Rettungsdienst tätig sind, in der Priorisierungskategorie 3 eingeordnet. Jedoch kommt es bei vielen Tätigkeiten, etwa bei Verkehrsunfällen oder auch als First Responder, zu direktem Kontakt der Einsatzkräfte mit vielen Menschen. Im täglichen Einsatzgeschehen mit all seinen unvorhersehbaren Herausforderungen lässt sich eine Ansteckung nicht alleine durch Verhalten und Schutzausrüstung verhindern.
Der Brief des DFV-Präsidenten steht unter https://www.feuerwehrverband.de/fachliches/publikationen/positionen/ zum Download zur Verfügung.
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