Endlich: Brauereigasthöfe erhalten staatliche Unterstützung

Mit großer Erleichterung hat der Bayerische Brauerbund die Nachricht aufgenommen, dass Brauereigasthöfe nun doch in den Genuss der November- bzw. Dezemberhilfe kommen, mit der der Bund das Gastgewerbe in den ersten beiden Monaten des 2. Lockdowns unterstützt.

Gemeinsam haben Ministerpräsident Söder und Bundeswirtschaftsminister Altmeier dieses Ergebnis der Beratungen der Bundesregierung mit dem Freistaat Bayern am Vormittag des 17. März bekanntgegeben.

„Wir sind erleichtert, dass den Brauereigasthöfen nun Gerechtigkeit widerfährt, vor allem aber, dass sie endlich eine Förderperspektive erhalten.“, kommentiert Dr. Lothar Ebbertz, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Brauerbundes, die gute Nachricht.

Er äußert sich dankbar für die Unterstützung aus Bayerns Staatskanzlei und Finanzministerium, vor allem aber für die Hilfestellung durch Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger. Dieser habe Bayerns Brauereigasthöfe als wichtigen Teil der touristischen Infrastruktur im Freistaat, vor allem aber auch als bedeutsames Element heimischer Gastlichkeit und Genusskultur verstanden und sich stark für die Rettung dieser oftmals Jahrhunderte alten Einrichtungen engagiert.

Die den Brauereigasthöfen durch diesen Schritt zusätzlich zufließenden staatlichen Mittel werden ihnen nach Überzeugung des Brauerbundes helfen, die andauernde Krise zu überdauern und ihren erzwungenen monatelangen Stillstand wirtschaftlich durchzustehen.

Bislang galt für Brauereigasthöfe, die innerhalb eines sogenannten „Mischbetriebes“ unselbständiger Teilbetrieb einer Brauerei sind, dass sie in den Genuss der November- und Dezemberhilfen nur kommen konnten, wenn der mit Flaschenbier, das die Brauerei an den Handel verkauft, erzielte Umsatz höchstens 20% des Gesamtumsatzes des Unternehmens ausmacht – für viele dieser Unternehmen eine unüberwindbare Hürde. Reine Gastronomiebetriebe erhielten hingegen für den im November und Dezember 2020 entgangenen Umsatz Hilfsgelder in Höhe von 75% des Umsatzes im gleichen Zeitraum 2019.

Seit Monaten hatte der Bayerische Brauerbund im engen Schulterschluss mit betroffenen Mitgliedern und fraktionsübergreifend unterstützt durch zahlreiche Abgeordnete des Deutschen Bundestages, aber auch des Landtages und viele Kommunalpolitiker, um die Beseitigung dieser in seinen Augen eklatant ungerechten Behandlung der Brauereigasthöfe gekämpft.

Zuletzt hatte sich auch Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger anlässlich des von ihm initiierten „Brauereigipfels“ Ende Februar an die Seite der Brauer gestellt und namens der Bayerischen Staatsregierung beim Bund dringenden Nachbesserungsbedarf bei den Hilfspaketen angemahnt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bayerischer Brauerbund e.V.
Oskar-von-Miller-Ring 1
80333 München
Telefon: +49 (89) 286604-0
Telefax: +49 (89) 286604-99
http://www.bayerisches-bier.de/

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel