Viele Menschen, die täglich im Straßenverkehr unterwegs sind, sind sich der möglichen Nebenwirkungen von eingenommenen Medikamenten nicht bewusst. Besonders Arzneimittel, die eine dämpfende Wirkung auf das zentrale Nervensystem haben, beeinflussen aber das Fahrvermögen. Schmerzmittel, Medikamente gegen Fieber und Entzündungen, Antidepressiva, Schlaf- und Beruhigungsmittel sowie Medikamente gegen Herzrhythmusstörungen und Bluthochdruck können ebenso wie Allergiemittel (Antihistaminika) die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen. Gründe dafür sind eine verringerte Konzentrationsfähigkeit und ein vermindertes Reaktionsvermögen. Aber auch viele rezeptfreie Präparate, pflanzliche Heilmittel und sogar Nahrungsergänzungsmittel führen möglicherweise dazu, dass Fahrzeuge nicht mehr sicher gelenkt werden können. Darunter sind Schmerzmittel, Schnupfensprays, Hustensäfte, Augentropfen oder Appetitzügler. Werden mehrere Arzneimittel gleichzeitig eingenommen, können außerdem Wechselwirkungen auftreten, die die Verkehrstüchtigkeit einschränken. Manche Medikamente enthalten außerdem einen hohen Alkoholanteil – hier verbietet sich das Führen eines Fahrzeugs von selbst.
Beipackzettel unbedingt beachten
Wenn ein Arzneimittel die Reaktionsfähigkeit und Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen kann, muss auf dem Beipackzettel oder der Verpackung ein entsprechender Warnhinweis angeführt sein. Aber auch andere Nebenwirkungen wie Schwindel, Kopfweh oder allergische Reaktionen können die Verkehrstüchtigkeit stark einschränken.
Fahrtauglich? Eigenverantwortung ist gefragt
Es gibt kein Gesetz, welches ausdrücklich Medikamente im Straßenverkehr verbietet. Jeder Verkehrsteilnehmer muss aber vor Fahrtantritt selbst entscheiden, ob er in der Lage ist, ein Fahrzeug zu lenken. Oft empfiehlt sich ein klärendes Gespräch mit dem Arzt/der Ärztin darüber, ob verschriebene Medikamente – möglicherweise in Kombination mit anderen Präparaten – die Fahrtüchtigkeit beeinflussen. Wer trotz Fahruntauglichkeit ein Fahrzeug lenkt, verliert bei einem Unfall unter Umständen den Versicherungsschutz oder begeht schlimmstenfalls sogar eine Straftat nach §315c StGB.
Bei diesen Medikamenten sollten Verkehrsteilnehmer vorsichtig sein:
- Schlaf- und Beruhigungsmittel
- Narkose-/Betäubungsmittel
- Psychopharmaka
- Mittel gegen Allergien
- starke Schmerzmittel
- Erkältungsmittel
- Augenpräparate
- Mittel gegen hohen Blutdruck oder Diabetes
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