Dies liegt zum einen daran, dass die für die Überwachung und ggf. Verfolgung von Verstößen zuständigen Kreisbehörden (untere Naturschutzbehörden, untere Wasserbehörden, untere Abfallbehörden, untere Jagdbehörden), die das diesbezügliche Recht vollziehen, personell mit der Vielzahl der anstehenden Verfahren überfordert sind. Verstöße gerichtsfest zu verfolgen ist häufig mit erheblichen Dokumentations- und Beweislastverpflichtungen verbunden. Zum anderen stehen diese Kreisbehörden unter den politischen Einfluss der Landräte. Je nach politischer Ausrichtung werden daher von manchen Kreisbehörden Verstöße interessenbezogen mehr oder weniger im erforderlichen Umfang sanktioniert. Der vom MELUND in manchen Fällen gewählte Weg, statt mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen allein über freiwillige Vereinbarungen mit betroffenen Interessengruppen zu einer Verbesserung der Situation zu gelangen, hat ebenfalls keine Erfolge gezeitigt. Auch die Strafverfolgungsbehörden, die etwa bei der illegalen Greifvogelverfolgung zuständig sind, sind dabei endlich in die Lage zu versetzen, u.a. das Artenschutzrecht effektiv zu vollziehen. Insgesamt ist dem Umweltrecht auch in Schleswig-Holstein zu mehr Durchsetzungskraft zu verhelfen.
Der NABU fordert vor diesem Hintergrund, das erhebliche Vollzugsdefizit in allen umweltbezogenen Behörden organisatorisch anzugehen, die Kreisbehörden mit mehr Personal auszustatten und sie stärker als bisher an das nur fachlich zuständige MELUND zu binden. Nur so kann nach Auffassung des NABU eine deutliche Verbesserung der Umweltsituation im Land zwischen den Meeren erreicht werden.
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