Seit vielen Jahren engagieren sich die Beteiligten an der Seite von meist osteuropäischen Werkvertragsbeschäftigten, kennen deren Arbeitsleid und ihre zumeist unzumutbaren und teuren Unterkünfte. Auf ihren Druck und durch das Brennglas Corona hat die Bundesregierung das Arbeitsschutzkontrollgesetz mit dem Verbot von Werkverträgen seit Anfang 2021 auf den Weg gebracht. Veränderungen sind sichtbar. Mehrere Tausend Beschäftigte haben bereits neue Arbeitsverträge. Die Gewerkschaft NGG hat die Arbeitgeberverbände der Fleischindustrie aufgefordert, einen bundesweiten Tarifvertrag für die Branche abzuschließen, erste Sondierungen laufen.
Aber nicht „nur“ die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten ändern sich, auch ihre Unterbringungssituation ist im Fluss: Das Gesetz macht einige neue Vorgaben im Hinblick auf die Kontrollzuständigkeit, andererseits werden sich neue Strukturen herausbilden, denn die „Unterkunftsgeber“ – die bisherigen Subunternehmen der Branche – wird es in der bisherigen Form künftig nicht mehr geben.
Alle Beteiligten sind sich einig: Lösungen oder Entwicklungsperspektiven sind mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz angestoßen, werden aber weiterhin ihr Engagement erfordern: in der konkreten Hilfestellung für die Beschäftigten, im Entwickeln von kommunalen Strukturen, in der gewerkschaftlichen Organisierung der Beschäftigten und in der Tarifpolitik. Heike Riemann, KWA (Evangelischer Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt): „Es braucht das weitere Engagement aller.“ Szabolcs Sepsi ergänzt: „Das war der Tag für unsere Vernetzung.“ Freddy Adjan: „Die Fleischindustrie wird weiter versuchen, Schlupflöcher im Gesetz zu finden. Wir werden wachsam sein und den Druck auf die Politik, das Gesetz zu kontrollieren, hochhalten.“
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