Durch die Möglichkeit, das Referendariat in Teilzeit zu absolvieren, wird endlich auf die Belange von Referendar*innen mit Sorgeverantwortung eingegangen. Die vorgesehene pauschale Reduzierung der Arbeitszeit um ein Fünftel bei gleichzeitiger Verlängerung der Gesamtdauer des Referendariats wird jedoch nicht zu nennenswerten Entlastungen für diese Referendar*innen führen. Der djb fordert deshalb flexiblere und großzügigere Modelle, um angemessen auf die individuellen Bedürfnisse der Referendar*innen eingehen zu können.
Mit der Verankerung des Ausbildungsziels, Studierende ausgehend von der Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht zur kritischen Reflexion des Rechts zu befähigen, werden richtige Akzente gesetzt. Der djb begrüßt dieses Vorhaben. Zu einer Ausbildung kritisch reflektierter Jurist*innen gehört auch die Befassung mit darüberhinausgehenden Rechtsfragen von Diskriminierung, Hierarchien und Ungleichheiten, nicht zuletzt Ideologien geschlechtsbezogener Diskriminierung. Der djb regt an, dies durch eine umfassendere Formulierung der § 5a Abs. 2 Sätze 3-4 DRiG (neu) klarzustellen.
Der djb spricht sich dagegen aus, zukünftig auf eine Gesamtnotenbildung aus Staatsteil und universitärem Teil des ersten juristischen Staatsexamens zu verzichten. Dem Ziel, die kritische Reflexion in der Ausbildung zu fördern, würde so diametral entgegengewirkt. Denn hierdurch käme es zur Entwertung des Schwerpunktstudiums, welches aktuell vielerorts den einzigen Raum für kritische Reflexionen in der juristischen Ausbildung bietet.
Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.
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