Das Völkerrecht verbietet es Staaten, in ihren Beziehungen Gewalt auszuüben – dies allerdings nicht ausnahmslos: Staaten dürfen sich gegen bewaffnete Angriffe verteidigen, sie dürfen militärischen Interventionen externer Akteure zustimmen und der UN Sicherheitsrat verfügt über die Kompetenz, militärisches Eingreifen zu autorisieren. Vor dem Hintergrund dieser Regeln des Friedenssicherungsrechts und der Interventionen in Libyen und Syrien wird sich der Vortrag folgenden Fragen zuwenden: Unter welchen Umständen erlaubt das Völkerrecht militärische Interventionen externer Akteure? Unter welchen Voraussetzungen sollte es diese erlauben? Wann sind Interventionen ein Gebot, wann eine Gefahr?
PD Dr. iur. Paulina Starski ist seit 2014 Referentin am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht. Sie hatte Professurvertretungen an den Universitäten Köln und Berlin (Humboldt) und ist seit 2020 Professurvertreterin an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.
In Kooperation mit der Max-Planck-Gesellschaft.
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