Generelle Anmerkungen
Die zentrale Veranlassung zur Novelle der BioAbfV ist die Reduzierung und Vermeidung von Kunststoffeinträgen über die Bioabfallsammlung und Verarbeitung verpackter Lebensmittel bei der stofflichen Verwertung von Bioabfällen auf und in Böden.
Zudem wird durch den Referentenentwurf der Novellierung der Bioabfallverordnung vom 29.12.2020 der Anwendungsbereich der BioAbfV auf jegliche bodenbezogene Verwertung unabhängig von der Aufbringungsfläche und Art der Ausbringung erweitert; was insbesondere den Gartenlandschaftsbau und die Anwendung von Erden und Substraten betrifft. Auch der zulässige Einsatz von biologisch abbaubaren Kunststoffen als Bioabfallsammeltüten oder Mulch-/Abdeckfolien in der Landwirtschaft wird weiter konkretisiert.
Das Ziel der Reduzierung und der Vermeidung von Kunststoffeinträgen in Böden wird von den Verbänden DGAW und ANS ausdrücklich unterstützt.
Dennoch sind insbesondere folgende Regelungsinhalte des Referentenentwurfs aus Sicht der Praktikabilität, Umsetzungsfähigkeit, Effizienz und Notwendigkeit kritisch zu bewerten und bedürfen eindeutiger Änderungen und Ergänzungen:
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