„Wir Bäuerinnen und Bauern haben ein natürliches Interesse an einem ausreichenden Insektenschutz und einer vielfältigen Landschaft“, bekräftigt BDM-Vorsitzender Stefan Mann. „Die zum Teil sehr ablehnende Haltung der Landwirtschaft gegenüber diesem neuen Gesetz hat aber seine Gründe, die nicht von ungefähr kommen. Aufgrund der wirtschaftlich sehr angespannten Situation vieler Betriebe sehen sich die Bäuerinnen und Bauern durch die zusätzlichen Bewirtschaftungsauflagen noch mehr in ökonomische Bedrängnis gebracht. In dieser Situation kommt die Sorge dazu, dass Gelder, die es bisher für entsprechende Biodiversitätsleistungen und -programme der Betriebe gab, durch die nunmehr per Gesetz vorgegebenen Bewirtschaftungsauflagen dann ersatzlos entfallen werden.
„Natürlich ist es nicht so, dass auf den von den Einschränkungen betroffenen Flächen gar keine Nahrungsmittelproduktion mehr möglich wäre, so wie das manche suggerieren. Für Betriebe, die einen wesentlichen Teil ihrer Nutzflächen in den unter Schutz gestellten FFH-Gebieten haben, bedeuten die Auflagen ohne entsprechenden finanziellen Ausgleich allerdings erhebliche wirtschaftliche Einbußen bzw. Mehrkosten“, gibt Mann zu bedenken. „Wir fordern daher, dass für diese Betriebe entsprechende Übergangsregelungen bzw. Ausnahmen von Anwendungsverboten geschaffen werden. Zudem sind für notwendige Umstrukturierungsmaßnahmen ausreichende Haushaltsmittel bereitzustellen. Gesichert sein muss auch, dass Programme der zweiten Säule, die bisher in Anspruch genommen wurden, weiter Bestand haben können. Länderspezifische Einigungen für den Insektenschutz dürfen ebenfalls nicht gefährdet werden.“
„Bei der Festlegung der so genannten FFH-Gebiete hatte die Politik zugesichert, dass den Betrieben dadurch keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen würden. Dieses Vertrauen darf nicht enttäuscht werden“, betont Stefan Mann. „Es wäre im Sinne des Umweltschutzes und der Biodiversität kontraproduktiv, wenn Landwirte künftig aus Sorge vor einer Unterschutzstellung ihrer Flächen mit entsprechenden Bewirtschaftungseinschränkungen alles vermeiden würden, was diese schutzwürdig werden lässt.“
„Gerade weil uns das Thema des Insektenschutzes wichtig ist, halten wir die Akzeptanz und Motivation der Landwirtschaft hierfür mehr Energie aufzuwenden, für wirklich wichtig. Es steht außer Frage, dass es einen klaren, möglichst bundesweit einheitlichen, gesetzlichen Rahmen geben muss, um einen weiteren Verlust der Biodiversität einzudämmen. Mit Freiwilligkeit allein ist es nicht getan. Um aber mehr zu erreichen, brauchen wir mehr Ehrgeiz und mehr Engagement – und das ist nicht ausschließlich über Auflagen und Verbote zu erreichen. Wichtig ist neben entsprechenden Förderprogrammen, dass nicht der Insektenschutz, den man versucht, mit Auflagen zu sichern, durch grundlegende politische Weichenstellungen konterkariert wird“, so Mann weiter.
„Wenn man mit Auflagen nur an den kleinen Stellschrauben dreht, aber grundlegende ökonomische Weichenstellungen, die für die zunehmende Intensivierung der Landwirtschaft maßgebliche Ursache sind, nie auch nur in Angriff nimmt, wird der wirtschaftliche Druck für die Landwirte weiter verschärft“, bekräftigt der BDM-Bundesvorsitzende.
„Und um es ganz deutlich zu sagen: Umwelt- und Biodiversitätsmaßnahmen bedeuten zusätzliche Kosten, die bezahlt werden müssen. Wenn man nicht bereit ist, die Agrarpolitik so auszurichten, dass das Einkommen ganz überwiegend über den Markt generiert werden kann, kann man eine Akzeptanz der Landwirte für zusätzliche Kostenfaktoren nicht erwarten. Man kann nicht alles gleichzeitig haben: Billige Lebensmittel und Mehrleistungen im Umweltbereich zum Nulltarif über Ordnungsrecht sind für die landwirtschaftlichen Betriebe nicht dauerhaft zu schultern.“
BDM-Eckpunkte Insektenschutzgesetz
Anwendungsverbot Herbizide und bestimmte Insektizide in FFH-Gebieten
Für landwirtschaftliche Betriebe, die einen wesentlichen Teil ihrer Nutzflächen in FFH-Gebieten liegen haben, sind entsprechende Übergangsregelungen/Ausnahmen von Anwendungsverboten zu schaffen. Für notwendige Umstrukturierungsmaßnahmen der Betriebe sind ausreichende Haushaltsmittel bereitzustellen. Ebenfalls muss gesichert sein, dass in Anspruch genommene Programme der 2. Säule weiter Bestand haben können. Nicht gefährdet werden dürfen auch schon erreichte länderspezifische Einigungen.
Begründung: Bei der Festlegung der FFH-Gebiete gab es die politische Zusicherung, dass den Betrieben dadurch keinerlei wirtschaftliche Nachteile entstehen würden.
Festlegung von Gewässerrandstreifen – Definierung Einzugsgebiet
Der Bund sollte die Zuständigkeit für Vorgaben für sämtliche Gewässer haben.
Begründung: Bei einer Zuständigkeit der Länder für kleinere Gewässer besteht die Gefahr, dass es zu sehr verschiedenen Vorgaben und damit Ungleichbehandlung kommt.
Definition biodiversitätsschädigende Insektizide
Bestrebungen, biodiversitätsschädigend als bienengefährlich zu definieren, hält der BDM für riskant. Es ist zu befürchten, dass damit keine entsprechende Verbesserung des Insektenschutzes zu erreichen ist und dies dann letztlich eine weitere, darüberhinausgehende Verschärfung bestehender Auflagen zur Folge haben wird, die die Mehrheit der Betriebe deutlich härter trifft.
Begründung: Warnendes Beispiel sollten die Abläufe bei der Novellierung der Düngeverordnung sein. Hier hat man lange versucht, zwingend vorgegebene Parameter mit abgeschwächten Maßnahmen zu erreichen. Das Ergebnis ist bekannt.
Im Bundesverband Deutscher Milchviehhalter e.V. (BDM) haben sich aktive Milcherzeuger zusammengeschlossen, die ein existenzielles Interesse an der Weiterführung ihrer Betriebe haben. Der BDM ist unabhängig, parteilos und vertritt ausschließlich die Interessen der Milchviehhalter. Mehr Infos unter www.bdm-verband.org.
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