Die Landesregierung unterstützt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Existenzgründungen im Handwerk mit der Meistergründungsprämie NRW. Die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) ist Bewilligungsbehörde, die die Zuwendung für das Land bewilligt und auszahlt. Gefördert werden Existenzgründungen, Firmenübernahmen und mehrheitliche Beteiligungen in NRW durch Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister. Die Förderhöhe beträgt als Zuschuss bis zu 10.500€ und wird nur für erstmalige Gründung einer nachhaltigen Existenz gewährt. Bereits ab einer Mindestinvestitionssumme von 12.000 Euro (bisher: 15.000) wird eine Förderung von 8.400 Euro gewährt. Der Höchstbetrag von 10.500 Euro wird ab einer Investitionssumme von 15.000 Euro gewährt. Die Antragstellung muss vor der Existenzgründung, Übernahme oder Beteiligung bei der zuständigen Handwerkskammer erfolgen.
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