BF17 – was ist das?
Bereits mit 16,5 Jahren dürfen Jugendliche Fahrstunden nehmen. Die theoretische Prüfung dürfen sie drei Monate vor ihrem 17. Geburtstags ablegen, die praktische Prüfung einen Monat vorher. Die Fahrerlaubnis für das so genannte Begleitete Fahren gibt es dann zum 17. Geburtstag – vorausgesetzt, die Prüfung wurde bestanden. Bis zur Volljährigkeit darf der Fahranfänger damit in Begleitung eines Erwachsenen mit Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führen. Zum 18. Geburtstag gibt es dann automatisch ein normales Führerscheindokument. Die Probezeit beträgt auch für BF17-Teilnehmer zwei Jahre, endet also mit 19 Jahren.
Wer darf begleiten?
Begleiten darf man 17-jährige Fahranfänger, wenn man selbst seit mindestens fünf Jahren durchgehend eine Fahrerlaubnis besitzt und mindestens 30 Jahre alt ist. Wer mehr als einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg hat, fällt allerdings als Begleitung aus. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch für die Begleitperson die 0,5 Promillegrenze für Alkohol gilt.
Wie viele Begleitpersonen darf man eintragen?
Mögliche Begleitpersonen müssen bereits auf dem Antrag zum BF17-Führerschein namentlich eingetragen werden. Der Rat der ARAG Experten: Je mehr, desto besser! Es sollten möglichst viele Begleitpersonen genannt werden, damit Fahranfänger bei möglichst vielen Gelegenheiten Fahrpraxis sammeln können. Pro Begleitperson fallen 3,30 Euro für die Eintragung an.
Dürfen 17-Jährige auch im Ausland fahren?
Nach Auskunft der ARAG Experten dürfen deutsche BF17-Teilnehmer nur in Österreich Auto fahren. In allen anderen europäischen Ländern gilt die Fahrerlaubnis ab 18. Dabei kennen einige unserer Nachbarn den Führerschein mit 17, wie etwa Spanien, Belgien, Norwegen, Schweden oder Österreich. In Frankreich darf man bereits ab dem 16. Lebensjahr begleitet fahren.
Wer unbegleitet fährt…
…verliert nicht nur die Fahrerlaubnis. Da sich dieser Verstoß innerhalb der zweijährigen Probezeit ereignet, kassiert der junge Fahranfänger zudem ein Bußgeld und seine Probezeit wird verlängert. Darüber hinaus muss der Rüpel eine kostenpflichtige Nachschulung absolvieren, bevor ihm die Fahrerlaubnis erneut erteilt wird. Besser also mit Oma oder Opa an der Seite auf die Straße!
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