Lichtbild und Berechtigungsnachweis mitbringen
Für die Ausstellung einer Kundenkarte müssen die Senioren einen gültigen Personalausweis sowie ein Lichtbild mitbringen. Zusätzlich müssen alle Rentnerinnen und Rentner sowie Ruheständlerinnen und Ruheständler zwischen 60 und 67 Jahren einen Berechtigungsnachweis, wie den Rentenbescheid, den Pensionsbescheid der Versorgungskasse oder einen Nachweis vom Arbeitgeber über die Altersteilzeit, vorlegen. Für ein Abonnement wird kein Lichtbild benötigt, da die Karten personalisiert ausgestellt werden.
Auch Auszubildende bis 23 Jahre, die ab sofort zur Nutzung der Jugendnetzkarte berichtigt sind, können sich nach Vorlage eines Berechtigungsnachweises ihre Kundenkarte mit einem aktuellen Passbild dort erstellen lassen.
Die Kundenkarten können im GVH Kundenzentrum in der Karmarschstraße 30/32 sowohl an den Schaltern der ÜSTRA (montags bis freitags von 09:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 09:30 bis 18:00 Uhr) als auch am Schalter der regiobus (montags bis freitags von 09:30 Uhr bis 15:00 Uhr) ausgestellt werden. Alternativ kann dieser Service auch am GVH Tower in der Karmarschstraße sowie in den GVH Servicestellen genutzt werden.
Die Seniorennetzkarte – das Angebot für alle Senioren ab 60
Die bisherige „Monatskarte 63plus“ heißt seit Januar „Seniorennetzkarte“ und kann von Rentnerinnen und Rentnern sowie Ruheständlerinnen und Ruheständlern ab 60 Jahren genutzt werden. Der Nutzerkreis darf nicht mehr im Erwerbsleben stehen und muss eine Altersrente von einem Sozialversicherungsträger bzw. eine Pension von einer Versorgungskasse erhalten oder sich in der Freizeitphase einer Maßnahme zur Altersteilzeit befinden.
Die Seniorennetzkarte gibt es für nur 30,00 € im monatlichen Einzelverkauf, im Abonnement zum monatlichen Preis von 25,50 € und als Jahreskarte zum Preis von 298,80 € und gilt in allen drei Tarifzonen des GVH (A-C). Damit zahlen Senioren nun bis zu 62 % weniger als vorher. Im Vergleich kostete in 2020 die Monatskarte 63plus für drei Zonen im Abo 68,40 € und ist nun für lediglich 25,50 € erhältlich. Für die Seniorennetzkarte gilt auch die Mitnahmeregelung, d.h. eine weitere erwachsene Person und bis zu drei Minderjährige fahren wochentags ab 19:00 Uhr und am Wochenende ganztägig gratis mit.
Jugendnetzkarte: Berechtigtenkreis wird erweitert
Seit dem 1. Januar zählen neben Schülerinnen und Schülern auch Auszubildende bis 23 Jahre zum Berechtigtenkreis der Jugendnetzkarte. Demnach kann sie ab dem neuen Jahr auch von allen Teilzeitschülern berufsbildender Schulen, sofern sie jünger als 23 Jahre sind, genutzt werden. Die Jugendnetzkarte kostet nur 15,00 € im Monat und ist in allen drei Tarifzonen (ABC) des GVH gültig – auch in der Freizeit und während der Ferien.
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