Dazu erklärte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, folgendes:
„Private Kleinvermieter brauchen für Photovoltaik einen Förderlotsen. Dachflächen von Wohngebäuden bieten für Photovoltaik ein gigantisches Potenzial. Es müssen keine Freiflächen versiegelt werden. Wohngebäude gehören zu rund zwei Dritteln privaten Kleinvermietern. Diese verfügen in der Regel nicht über das Know-How, um sich im bürokratischen Dschungel rund um das Thema Photovoltaik zurechtzufinden. Wenn die Jamaika-Koalition das Thema ernst meint, muss das Land Förderlotsen bereitstellen, um diese Vermietergruppe zu begleiten.
Nach unserer Erfahrung verzweifeln selbst Profis an der komplizierten Rechtsmaterie „Mieterstrom“, das heißt, wenn der Vermieter seine Mieter mit umweltfreundlichem Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage versorgen will. Der Betreiber einer derartigen Anlage muss Verträge mit den Stadtwerken, dem Netzbetreiber und den Mietern vereinbaren und darüber hinaus ein Gewerbe anmelden. Mieterstrom ist gewerbe- aber kaum vergnügungssteuerpflichtig.
Solarthermie rechnet sich im Gebäudebestand regelmäßig nicht. Mit einer derartigen Anlage wird mit Sonnenenergie das Warmwasser erhitzt. Die rund 10.000 Euro Investition bei einem Einfamilienhaus amortisieren sich über die Lebensdauer der Anlage nicht. Photovoltaik mache hingegen perspektivisch Sinn, weil der Strombedarf steige, wenn damit künftig geheizt und Autos betrieben werden sollen.“
Haus & Grund Schleswig-Holstein vertritt die Interessen der privaten Grundeigentümer und hat landesweit rund 70.000 Mitglieder. 80 Prozent aller Wohnimmobilien gehören privaten Grundeigentümern.
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