Drohende Entmachtung der Alpenländer

Die Verkehrsministerinnen und Minister der 27 EU Staaten haben vergangene Woche die Neufassung der Eurovignette Directive bezüglich der Mauterhebung für Lastwagen auf Autobahnen behandelt. Sie wollen diese am 18.12.2020 verabschieden. Dadurch werden die Möglichkeiten der ohnehin vom Transitverkehr geplagten Alpenregionen massiv eingeschränkt.

Die Wegekostenrichtlinie (Eurovignette Directive) ist von zentraler Bedeutung für den Klima- und Alpenschutz, denn sie regelt die Mauterhebung für Lastwagen auf Autobahnen. Zur Entlastung der Bevölkerung in den engen Alpentälern und Übergängen an den Transitkorridoren wie dem Brenner/A ist sie entscheidend, um zu vermeiden, dass sich der Schwerkehr auf die billigsten Routen konzentriert. Bisher konnten stark belastete Alpenländer allein eine Mauterhöhung – einen sogenannten Mark-up – beschliessen. Neu sollen auch Regionen ausserhalb der europäischen Berggebiete die Bestimmung anwenden können. Österreich und Slowenien machten bisher davon Gebrauch. Doch nun werden gleich zwei kaum überwindbare Hürden eingebaut: Es müssen mindestens zwei Länder im jeweiligen Transitkorridor an der Erhöhung beteiligt sein und zusätzlich alle Anrainerstaaten einer Erhöhung zustimmen.

Todesstoss für Mauterhöhungen

Für die Mauterhöhung am Brenner wäre das der Todesstoss, denn schon bisher liefen Deutschland wie Italien Sturm gegen den minimalen Mark-up von 25 Prozent, den Österreich im Alleingang erhebt. Um ihn künftig beizubehalten oder auf 50 Prozent zu erhöhen, müssten sowohl Deutschland als auch Italien zustimmen und mindestens eines der beiden Länder diese Erhöhung auch selber einführen. «Diese absurde Regelung schafft eine massive Ungleichheit und diskriminiert fortschrittliche Länder, die den Transitverkehr auf die Schiene verlagern wollen», meint Kaspar Schuler, Co-Geschäftsleiter von CIPRA International.

Bleibt das EU-Parlament standhaft?

Österreichs Verkehrsministerin Leonore Gewessler hat der Eurovignette Directive darum nicht zugestimmt, leider als einzige. Haben die Verkehrsministerien am Freitag, den 18.12.2020 für die Anliegen aus den betroffenen Gebieten kein Gehör, wird es am europäischen Parlament liegen, diese diskriminierende Regelung in den Detailverhandlungen zu beseitigen.

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