Einkommen – Staatseingriffe verhindern steigende Ungleichheit

Die Corona-Pandemie und der Lockdown im Frühjahr haben bislang nicht dazu geführt, dass die Ungleichheit bei den verfügbaren Einkommen in Deutschland zugenommen hat. Das zeigt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Ohne die umfassende Hilfe des Staates sähe der Befund allerdings anders aus.

Die Markteinkommen der Haushalte sind in der Krise pro Person und Monat um durchschnittlich 107 Euro gesunken – dazu zählen die Erwerbseinkommen aus abhängiger und selbstständiger Arbeit, aber auch Kapitaleinkommen und der Nettomietvorteil bei selbst genutzten Immobilien. Das verfügbare Einkommen – also jenes nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben, ergänzt um staatliche Transfers – hat sich dagegen nur um zwölf Euro reduziert. Die Haushalte in den beiden niedrigsten Einkommenszehnteln haben in der Krise sogar etwas mehr Geld als im Vorjahr.

Reformen zum Jahreswechsel 2019/2020 helfen zusätzlich

Das liegt zum einen an den Anti-Krisen-Maßnahmen der Politik – wie beispielsweise dem einmalig ausgezahlten Kinderbonus oder der Erhöhung des Steuerfreibetrags für Alleinerziehende. Aber auch sozialpolitische Änderungen, die bereits zum vergangenen Jahreswechsel wirksam wurden, stützen die Haushalte: Die Regelsätze zur Grundsicherung sind höher und beim Wohngeld und Kinderzuschlag gibt es mehr Leistungen. 

Gini-Koeffizient deutet auf weniger Ungleichheit hin

Auch das Kurzarbeitergeld hat dazu beigetragen, dass sich die Ungleichheit bei den verfügbaren Einkommen trotz Pandemie und erstem Lockdown nicht erhöht hat. Tatsächlich scheint eher das Gegenteil der Fall zu sein, wie das IW anhand des Gini-Koeffizienten zeigt. Das Verteilungsmaß kann einen Wert zwischen 0 und 1 annehmen. Je höher es liegt, desto ungleicher ist Einkommen verteilt. Im Jahr 2020 lag der Koeffizient für die verfügbaren Einkommen nach Schätzungen der Simulationsstudie bei 0,289, zwei Jahre zuvor betrug er noch 0,293. 

Ohne sozialstaatlichen Eingriff wäre Ungleichheit gestiegen

Anders sieht es bei den bedarfsgewichteten Markteinkommen aus: Hier ist der Gini-Koeffizient von 0,511 im Jahr 2018 auf 0,525 im Jahr 2020 gestiegen. "Ohne die staatlichen Maßnahmen hätten wir eine größere Ungleichheit als vor der Krise", erläutert Studienkoautor Maximilian Stockhausen. Entsprechend sinnvoll sei es, dass die Regierung auch in den nächsten Monaten nicht nachlasse, Firmen und Bürger zu unterstützen – so passgenau wie möglich, um unnötige Schulden und Fehlanreize zu vermeiden.

Für die Studie hat das Institut der deutschen Wirtschaft im August über 1.200 Personen zu ihren Einkommensänderungen durch die Corona-Pandemie befragt. Die Ergebnisse wurden  mit Haushaltsbefragungsdaten des Sozio-oekonomischen Panels kombiniert. Mithilfe des Mikrosimulationsmodells IW-STATS wurden Steuern, Abgaben und Transferleistungen berechnet und die Verteilung der verfügbaren Einkommen unter Einbezug temporärer Corona-Hilfen ermittelt.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V.
Konrad-Adenauer-Ufer 21
50668 Köln
Telefon: +49 (221) 4981-1
Telefax: +49 (221) 4981-533
http://www.iwkoeln.de

Ansprechpartner:
Sarah Kraft
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (221) 4981-1
E-Mail: onlineredaktion@iwkoeln.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel