„Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben darf sich für unsere Kolleginnen und Kollegen nicht negativ auswirken“, mahnt auch der Vorsitzende des Arbeitskreises V, Dr. Sebastian Gassner. Dafür müssten entsprechende Ausnahmeregelungen ermöglicht werden. Die Ärzteschaft würde in der Pandemie besonders gefordert sein. Um den an sie gestellten Anforderungen gerecht werden zu können, bedürfe es eines situationsangemessenen Umgangs, der die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung nicht benachteilige und auch nicht auf Kosten der Weiterbildungsqualität gehen sollte. Die fachärztliche Kompetenz dürfe nicht gefährdet werden.
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