Grundbuchauszug anfordern: So geht’s

Ein Grundbuchauszug wird benötigt, wenn ein Immobilienverkauf oder ein Immobilienkauf ansteht. Der Antrag erfolgt persönlich beim Amt oder beispielsweise durch den Notar. Auch eine schriftliche Beantragung ist möglich. Dabei erfasst der Grundbuchauszug unter anderem Eigentümer der Immobilie, Belastungen sowie Verfügungsbeschränkungen. Voraussetzung für die Herausgabe ist – für Nicht-Eigentümer – ein berechtigtes Interesse mit entsprechendem Nachweis. Während eine beglaubigte Abschrift des Grundbuchauszugs 20 Euro kostet, fallen bei einer unbeglaubigten Abschrift Kosten in Höhe von 10 Euro an.

Der Grundbuchauszug

Das Grundbuch erfasst alle Grundstücke in Deutschland, wobei jedes Grundstück eine separate Seite erhält. Bei einer vollständigen Abschrift einer Eintragung aus dem Grundbuch handelt es sich um einen Grundbuchauszug. Dieses weist zum Beispiel die bisherigen und aktuellen rechtlichen Eigentümer eines Grundstücks nach. Im Bestandsverzeichnis stehen detaillierte Angaben zum Grundstück. Hinzu kommen Vormerkungen, sämtliche Grundpfandrechte, Widersprüche und Verfügungsbeschränkungen in den weiteren Abteilungen des Auszugs.

Im Grundbuchauszug sind keine Baulasten eingetragen. Dies gilt nicht für die Bundesländer Bayern sowie Brandenburg. Wer einen Überblick über die Baulasten benötigt, stellt einen Antrag bei seiner Kommune, um das Baulastenverzeichnis einzusehen. Antragsteller müssen in diesem Fall – wie auch beim Grundbuchauszug – ein berechtigtes Interesse nachweisen, um Einsicht zu erhalten. Liegt dieses nicht vor, kann ein Einblick verwehrt werden.

Grundbuchauszug anfordern – das ist wichtig

Wer einen Grundbuchauszug beantragen möchte, stellt einen schriftlichen oder persönlichen Antrag beim Amt. Alternativ kann der Auszug über einen Notar bestellt werden. Grundsätzlich notwendig für den Antrag:

  • Personalausweises und Meldebescheinigung
  • Angabe zum Grundbuchbezirk
  • Anschrift der Immobilie
  • Blattnummer
  • Antragsbegründung/Interessennachweis (gilt für Nicht-Eigentümer)

Ein berechtigtes Interesse am Grundbuchauszug können beispielsweise Immobilieneigentümer, Erben sowie Käufer haben. Auch Banken, die vor der Vergabe eines Kredits den Wert der Immobilie prüfen, können ein berechtigtes Interesse an einem Grundbuchauszug nachweisen. Weiterhin gilt dies für Immobiliensachverständige, die den Auszug für ihre Kunden benötigen. Im Zweifelsfall beantragen auch Mieter einen Grundbuchauszug, wenn sie prüfen möchten, ob es sich beim Vermieter um den tatsächlichen Eigentümer des Objekts handelt. Als Nachweise gelten deshalb zum Beispiel Erbscheine, Mietverträge und Kaufverträge. Dabei gilt: Das Grundbuchamt entscheidet nach eigenem Ermessen. Kann kein berechtigtes Interesse durch den Antragsteller nachgewiesen werden, lehnt es den Antrag in der Regel ab.

Online einen Grundbuchauszug anfordern

Für Privatpersonen ist derzeit keine Online-Beantragung des Grundbuchauszugs möglich. Der Antrag muss schriftlich oder persönlich erfolgen. Eine Ausnahme stellt das automatisierte Abrufverfahren für Behörden dar; die elektronische Einsicht ist für Behörden sowie Gerichte und Notariate grundsätzlich möglich. Welche Voraussetzungen für die Verwendung des elektronischen Verfahrens außerdem gelten, variiert von Bundesland zu Bundesland.

Beglaubigter und unbeglaubigter Grundbuchauszug

Wer einen Grundbuchauszug benötigt und diesen nicht bei einer Behörde vorlegen muss, fordert einen unbeglaubigten Grundbuchauszug an und zahlt dafür 10 Euro. Ein beglaubigter Auszug muss hingegen beim Verkauf einer Immobilie oder beispielsweise vor einer Kreditvergabe vorliegen. Für das Dokument mit Bestätigung der Echtheit fallen insgesamt 20 Euro an. Diese Kosten regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz, weshalb es nicht möglich ist, einen kostenlosen Grundbuchauszug zu erhalten. Wer Interesse am Kauf einer Immobilie hat und eine Finanzierung plant, kann sich jedoch beispielsweise beim Eigentümer nach einem aktuellen Auszug erkunden. Handelt es sich um ein Dokument, welches nicht älter als ein halbes Jahr ist, akzeptieren viele Banken den Grundbuchauszug.

Bearbeitungsdauer

Wer einen Grundbuchauszug anfordert, rechnet mit einer ungefähren Bearbeitungsdauer von etwa zwei Wochen. Der Antrag bedarf einer Prüfung und Bewilligung durch das Grundbuchamt und sollte deshalb mit allen notwendigen Unterlagen vorliegen. Die Bearbeitungszeit verlängert sich, wenn Dokumente nachgefordert werden müssen. Um die Dauer zu kürzen, kann ein persönlicher Antrag vor Ort sinnvoll sein.

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