Die Empfehlungen sind die Grundlage für Qualifikationen in der Pflegeberatung, wie sie zum Beispiel von FORUM Berufsbildung angeboten werden. Der Bildungsträger bildet bereits seit 2014 in bundesweit einzigartigen Fernlehrgängen Pflegefachkräfte für die Pflegeberatung nach § 7a, nach § 45 und zu Pflegesachverständigen aus.
„Die Inhalte der Fernlehrgänge werden bereits von unseren Autoren den aktuellen Empfehlungen angepasst.“, bestätigt Elisabeth Busche, Studienleiterin für den Bereich Pflege. „Neu ist die Integration von Kenntnissen der Kommunikation in die Weiterbildung. Denn eine kompetente Gesprächsführung ist neben Pflegefachwissen, Case Management und rechtlichem Grundwissen die wichtigste methodische Voraussetzung für eine gute Beratung. Daher ist die Integration in den Lehrgang absolut sinnvoll. Außerdem sind die Kenntnisse somit keine Zugangsvoraussetzung mehr, sondern fester Bestandteil des Lehrgangs. Das erleichtert vielen Fachkräften den Einstieg in die Weiterbildung.“
Neben den Empfehlungen des GKV unterliegen die Fernlehrgänge von FORUM Berufsbildung weiteren strengen Qualitätskriterien: So sind alle Lehrgänge zugelassen von der Zentralstelle für Fernunterricht Köln (ZFU), die regelmäßig Inhalte und Aufbau der Lehrbrief überprüft. Die Lehrbriefe im Bereich Case Management sind von DGCC (Deutsche Gesellschaft für Care- und Casemanagement) – zertifizierten Autoren entwickelt. Der Lehrgang ist anerkannt bei der Registrierungsstelle für beruflich Pflegende. In Kooperation mit dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberatung bietet FORUM Berufsbildung seit 2017 auch den einzigartigen Fernlehrgang zum Pflegesachverständigen an und ist Partner beim Kongress zum Tag der Pflegeberater, der am 8. November 2018 in Berlin stattfinden wird.
Weitere Informationen zu den Fernlehrgängen unter www.forum-berufsbildung.de
Aktuell gibt es rund 1500 Teilnehmer aller Altersgruppen. Das Angebot reicht von Ausbildungen über Weiterbildungen bis hin zu Fernlehrgängen und Seminaren. FORUM Berufsbildung ist zertifiziert nach AZAV § 84 SGB III. Alle Lehrgänge sind je nach individueller Voraussetzung zu 100 % förderbar.
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