Kunden des insolventen Reisekonzerns Thomas Cook können noch bis zum kommenden Sonntag, 15. November 2020, Ausgleichszahlungen anmelden. Danach haben sie keinen Anspruch mehr auf eine Entschädigung. Seit Anfang Mai haben betroffene Pauschalurlauber über das Online-Portal des Bundesjustizministeriums die Möglichkeit, freiwillige Ausgleichszahlungen des Bundes in Anspruch zu nehmen. Ist die Anmeldung bis Sonntag erfolgt, können erforderliche Dokumente auch noch nachgereicht werden.
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