Bundesjagdgesetz: Vertane Chance für Wald und Wild

  • Der Bayerische Jagdverband lehnt den jetzt vorgestellten Entwurf des Bundesjagdgesetzes in vielen Teilen ab.
  • Fachargumente, Tierschutz- und ökologische Aspekte im Forst-Wild-Konflikt verhallen ungehört
  • Kein Gesetz gegen die Interessen der heimischen Wildtiere!

Als gelungenen Kompromiss, der die Balance zwischen den Wünschen der Waldbesitzer und denen der Jäger Rechnung trägt, hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner den Entwurf zum Bundesjagdgesetz gegenüber der Presse bezeichnet.  Ihr sei es gelungen, nach 40 Jahren endlich ein neues Bundesjagdgesetz auf den Weg zu bringen.

Das Wohl des Wildes spielt in dem Entwurf aus dem Hause Klöckner allerdings kaum eine Rolle. In erster Linie geht es im neuen Bundesjagdgesetz um rein forstwirtschaftliche Interessen. Für Bundesministerin Klöckner stehen die Tiere des Waldes beim Waldumbau im Wege. Deshalb müsse das Jagdgesetz nun dafür sorgen, dass der Verbiss der jungen Bäume verhindert werde und der Wald wieder wachsen könne. Thomas Schreder, Vizepräsident des Bayerischen Jagdverbandes und Biologe hat wenig Verständnis für solche Argumente: „Der Abschuss alleine wird den Wald nicht retten!“

Verhandlung hinter verschlossenen Türen

Immer wieder beteuerte Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner, wie wichtig ihr der fachliche Austausch gewesen sei. Aus der Sicht des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) zeigt der aktuelle Entwurf des Bundesjagdgesetzes allerdings genau das Gegenteil. Fachliche Argumente für ein gelungenes Miteinander von Wald und Wild wurden darin nicht berücksichtigt. Schreder: „Kein Wunder, schließlich wurde der aktuelle Kabinettsentwurf hinter verschlossenen Türen erarbeitet, ohne dass die legitimierte Vertretung der Jagd in die Beratungen noch einmal einbezogen wurde. Es hat den Anschein, dass jagdfachlichen Argumente und kritisches Nachfragen nicht gewünscht sind. Schließlich wurden die Pressevertreter der Jagdverbände auch bei der Pressekonferenz nicht zugelassen.“

Ein neues Bundesjagdgesetz muss die Interessen des Wildes berücksichtigen

Bei der aktuellen Novellierung des Bundesjagdgesetzes wurden gerade Vorgehensweisen festgezurrt, die die Bedürfnisse der heimischen Wildtiere weitgehend außer Acht lassen. Anstelle besseren und mehr Lebensraum für unsere Wildtiere zu ermöglichen, werden Reh, Rotwild und Gams als die gebrandmarkt, die den gewünschten Waldumbau verhindern.

Auch für den BJV ist der Waldumbau ein wichtiger Ansatz, der sich im Jagdgesetz wiederfinden muss. Aber ohne die fachliche Abstimmung mit den Vertretern der Jagd wurde jetzt in das Jagdgesetz geschrieben, was in der Praxis so gar nicht umsetzbar ist. Entgegen der einvernehmlichen Empfehlung aller jagdlichen Organisationen in Deutschland wurde im Entwurf festgeschrieben, dass jegliche Verjüngung "im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen" erfolgen soll. Demnach soll nicht nur die Naturverjüngung, wie es in Bayern schon lange praktiziert wird, künftig ohne Schutz aufkommen, sondern jede Pflanzung, auch mit fremden Baumarten oder aus Ansaaten. Das ist praktisch aber nicht umsetzbar, es sei denn, es ist ein Wald ohne Wild gewünscht.

Kein Gesetz gegen unser Wild, gegen Artenvielfalt und Artenschutz!

Der Bayerische Jagdverband fordert deshalb weiterhin mit Nachdruck, dass im Bundesjagdgesetz die Belange der Wildtiere umfänglich berücksichtigt werden. Thomas Schreder, Vizepräsident des Bayerischen Jagdverbandes und Biologe: „Wir dürfen ein Gesetz, das im Wesentlichen Wald ohne Wild fordert, nicht zulassen. Deshalb appelliere ich an die Bundestagsabgeordneten, an die Entscheidungsträger in Berlin und in den Bundesländern: Auch die jagdbaren Wildtiere gehören zu unserer Heimat! Der Mensch trägt dafür die Verantwortung.“ Deshalb macht sich der Bayerische Jagdverband als anerkannter Naturschutzverband und als offizieller Vertreter der Jagd in Bayern stark für den Schutz unseres Wildes. Schließlich geht es um die Novellierung des Bundesjagdgesetzes, nicht um ein Waldgesetz.

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