Das zeige sich am Beispiel des Aufrufes zu Grippeschutzimpfungen durch die Politik. Nach ärztlicher Indikation wurde hier nicht gefragt, sondern medienwirksam etwas empfohlen, das ohne ausreichende Verfügbarkeit angeboten wurde. Das zeige sich am Beispiel der Grippeschutzimpfung durch Apotheker mit dem vorgeschobenen Argument, dadurch die Impfquoten zu erhöhen, als ob das durch die Ärzteschaft nicht gewährleistet wäre.
Nach Quitterers Auffassung sollten Ärztinnen und Ärzte, die die infektiologische Sinnhaftigkeit einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in Frage stellen, nicht den weitgehend gesellschaftlichen Konsens über das Tragen von solchen MNB, die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und nicht zuletzt die Grundsatzentscheidung des Verordnungsgebers ignorieren. „Auch, wenn das Tragen einer MNB keinen absoluten Schutz darstellt, hilft es doch, die Auswirkungen der Pandemie etwas einzudämmen. Die AHA-L-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen und regelmäßiges Lüften) sind sinnvoll und sollten von uns allen beachtet werden“ ist Bayerns Ärzte-Chef überzeugt.
Die etablierten Versorgungsebenen seien gut aufgestellt. Hier sei neben dem ambulanten insbesondere der stationäre Sektor zu nennen. „In allen Bereichen haben die Ärztinnen und Ärzte zusammen mit dem Pflegepersonal und den Medizinischen Fachangestellten, oft unter Zurückstellung der eigenen Gesundheit, enormes geleistet“, so Quitterer abschließend.
Mehr zu „Die Verantwortung der Profession Arzt“ lesen Sie im Leitartikel der November-Ausgabe 2020 des Bayerischen Ärzteblatts unter www.bayerisches-aerzteblatt.de.
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