Keine Ausnahmegenehmigung für das Gärtnerplatztheater

Das Staatstheater am Gärtnerplatz hatte am 26. Oktober 2020 einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der neuesten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der darin festgesetzten Beschränkung auf maximal 50 Personen für Veranstaltungen in einem begründeten Fall gestellt. Dem wurde vom Kreisverwaltungsreferat der Stadt München nicht stattgegeben. Der Spielbetrieb wird jedoch auch unter diesen Bedingungen aufrechterhalten. »Bei aller Wertschätzung und dem Wissen um die äußerst schwierige Situation, kann ich die Entscheidung der Politik nicht teilen. Die Folgeschäden sind voraussichtlich verheerend. Es ist die besondere Aufgabe des Theaters, unseren Zuschauern durch die Kraft der Kunst und Musik Zuversicht für die Zukunft zu geben.«, beschreibt Josef E. Köpplinger dieses Versprechen.

Daraus folgt, dass die geplanten Vorstellungen ab dem 29. Oktober bis 2. November nur noch vor 50 Zuschauern stattfinden können. Abhängig vom weiteren Infektionsgeschehen wird diese Maßnahme für weitere Vorstellungen notwendig sein.

Das Gärtnerplatztheater verfügt über ein detailliertes und seit Juni 2020 mit über 100 Vorstellungen erfolgreich erprobtes Hygienekonzept. In allen Bereichen können die Abstände von mindestens 1,50 Meter stets eingehalten werden. Zudem besteht eine Maskenpflicht für die Besucherinnen und Besucher während des gesamten Theaterbesuchs. Die Be- und Entlüftung im Zuschauerraum ist von herausragender Qualität, sie ermöglicht einen Austausch der Luft im Zuschauerraum innerhalb von sieben Minuten. Alle Lüftungsanlagen wurden zudem mit speziellen Filtern versehen.

Alle Karten für die betroffenen Vorstellungen werden automatisch storniert, Ticketkäufer werden persönlich über das Vorgehen benachrichtigt.

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