Dazu gehöre auch eine praktikable Besuchsregelung, die es den Einrichtungen ermögliche, nicht nur Mitarbeiter und Bewohner mit einem Schnelltest auf mögliche Infektionen zu testen, sondern auch die Besucher.
Meurer: „Dies ist ein erheblicher zeitlicher Aufwand für die Einrichtungen, der nur dann zu stemmen ist, wenn die Besucher Verantwortung übernehmen und Disziplin zeigen, indem sie sich zum 20-minütigen Schnelltest anmelden. Auch die Zahl der Besucher pro Tag muss entsprechend der Testkapazität der Heime begrenzt werden können. Wer dies kategorisch ausschließt, verschließt die Augen vor der Realität. Jetzt öffentlich den Klageweg zu empfehlen, um Besuche zu erzwingen, ist kein Beitrag zum wirkungsvollen Schutz von Mitarbeitenden und pflegebedürftigen Menschen.“
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 12.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 365.000 Arbeitsplätze und circa 27.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 29 Milliarden Euro.
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